Künstlersozialkasse - WTF?

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Taros
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Beitrag von Taros » 6. Sep 2006, 16:55

Die Tage habe ich einen Kollegen freundlich darauf aufmerksam gemacht, das sie evtl. mit einem Schreiben der KSK rechnen dürfen. Nicht das seine Firma bereits angeschrieben wurde, aber ich dachte, ich bin nett und sage Bescheid. Mein Kollege ist Geschäftsführer der Firma.
Nach ein paar Tagen hat er sich bei mir gemeldet und sagte: im Falle des Falles müsste seine Firma rund 90.000,- EUR der letzten 5 Jahre aus Aufträgen an Grafiker, Texter und alle die dazu gehören an die KSK nachzahlen.

Seine Reaktion war kurz und einfach: Er hat mir freundlich mitgeteilt, das er von nun an immer einen Rabatt von 6% erwartet, wenn ihm ein Freelancer Angebote macht, der in die KSK-Berufsgruppe fällt. Davon bin ich auch betroffen...

Gut, ich kann hier meine Beträge etwas hoch drehen, aber alle die es nicht wissen haben zunächst mal einen Nachteil.

Wie gesagt: KSK-Gesetz schön und gut - aber sehr überarbeitungsbedürftig.

Bin gespannt, was das noch in Zukunft gibt, wenn das Ganze noch größer bekannt wird.

Stay creative
Chris

PS: Die Sache oben mit dem Kollegen ist übrigens keine Phantasiegeschichte, falls das hier einer denkt.
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Beitrag von fxk » 6. Sep 2006, 17:11

Juchei. Lasst uns KSK-Geschädigte alle zu grunde gehen und zu Sozialhilfeempfänger werden - die deutsche Gesetzgebung will es ja so ;)
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Beitrag von artvandeley » 6. Sep 2006, 17:51

Jaa doch! Wir hamm´s ja alle begriffen.

Nochmal: Ohne KSK wäre die von Euch beauftragten Kreativen einfach teurer!!

Und Taros, Dein Kollege hat also in den letzten 5 Jahren bei durchschnittlich etwa 4% Abgabe allein an Kreative offensichtlich über 2,2 Millionen Euros gelöhnt?
Tut mir leid, dass ich da nicht in Tränen ausbreche und seine Reaktion typisch grosskotzig finde. Die Kreativen werden ja einen nicht unmassgeblichen Anteil an seinen Millionen-Unternehmen haben, aber ach ja, ich vergass, Kunst und Kreativität ist ja mittlerweile eigentlich umsonst zu bekommen.

Franz, über welche Summen zeterst Du denn eigentlich da dauernd?
Ich weiß, daß das Z.B. für Leute wie mich eigentlich unnötig ist, da es sich um eine Plichtversicherung handelt lasse ich mir hier aber ungern ein schlechtes Gewissen einreden.
Ich weiß auch, daß das alles nicht gerecht ist. Aber wo wollt ihr da anfangen, und warum ausgerechnet bei der KSK. Ich hab keine Kinder, bezahl aber trotzdem Kindergärten und Schulen mit meinen Steuern, nur um gleichzeitig als kinderloser Egoist dazustehen.
So what? Big deal...
In der alten GBR wurde ich um eine 6-stellige Summe betrogen, Anwalt und Gerichtskosten kamen nochmal auf 30.000 ßre. Shit happens, soll ich jetzt deswegen mit ner Knarre rumlaufen?

Ich versteh Euch ja. Wirklich. Aber so langsam redet ihr Euch wie an ´nem Stammtisch heiß.

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Beitrag von Taros » 6. Sep 2006, 18:35

Art: Die Firma setzt eine Menge Knete um. Aber hier hast Du sicher Recht. Mag sein, das ich da die "Zahlung von 90.000,-" mit dem Umsatz verwechsle, den er mit den Kreativen gemacht hat.

Für mich ich die Sache auf jeden Fall abgeschlossen. Daher lest ihr hier erst mal von mir nichts weiter. Und Leute, die von der KSK profitieren sind mir zudem auch kein ßbel. Wäre ja noch schlimmer.
Wäre ja selbst gern KSK-Empfänger. Davon ab.

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Beitrag von fxk » 6. Sep 2006, 18:56

Mir geht es nicht um bestimmte Summen, mich regt es einfach auf, dass man es den kleinen Betrieben in unserem Rechtsstaat so schwer machen muss - man will doch nur arbeiten und das bisschen schwer verdiente Geld dann auch "behalten" dürfen. Wenn ich sehe was andere in der Branche (ja auch du art) verdienen fällt mir die Kinnlade runter. Ich habe vollstes Verständnis für die Preisgestaltung (meistens jedenfalls), würde auch selbst gerne nach diesen Kriterien verrechnen und Nutzungsrechte verkaufen und den ganzen Humbug - aber dann habe ich von heute auf morgen keine Kunden mehr, da sich die regionale Klientel einfach nicht mehr leisten kann.

Ich kratz hier wirklich am Zahnfleisch und überlege ernsthaft den Krempel nicht einfach hinzuschmeißen. Wie gesagt - wenn ich Miete für die Büroräume zahlen müsste könnte ich es eh vergessen. Und dann flattert noch ein Schreiben rein, dass ich wenn es blöd läuft von meinem GESAMTEN Einkommen (und ggf. auch noch dem meines Bruders als 2ter Geschäftsführer) noch 5,5% abführen darf, nur weil ich Geschäftsführer in einer Art "Werbeagentur" bin und u.a. beratend tätig.

Bitte entschuldigt dass ich hier so ausflippe - mir ist jetzt einfach eine Sicherung durchgebrannt und ich musste den Dampf irgendwo ablassen.
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Beitrag von Taros » 7. Sep 2006, 09:53

Das mit dem Dampf ist ok. :)

Allerdings denke ich, das Du die Sache mit dem "auf dem Zahnfleisch kratzen" ändern kannst. Ich weiß nicht, wie Du Deine Akquise gestaltest und ob Du Dir überhaupt noch Zeit dafür nimmst. Aber es scheint ja so zu sein, das Du über die Runden kommst, zwar hart, aber immerhin.
Warum nutzt diese Zeit also nicht und akquirierst neue Kunden und bietest denen die Preise, die Du haben willst und nicht diese "Bettlergehälter"? Genauso kannst Du es mit den Neuanfragen halten. Wenn Du genug zu tun hast, dann biete Neuanfragen eben Stundensätze von 70,- EUR (Minimum laut AGD). Was hast Du zu verlieren? Sie gehören nicht zu Deiner Stammklientel und wenn sie sich von diesem Preis nicht abschrecken lassen, umso schöner. Dann kannst Du Dich vielleicht auf der anderen Seite von den kleinen Kunden wieder trennen.
Habe ich auch gemacht. Langsam und gemächlich kann ich es mir leisten, Stundensätze anzubieten, die ich für grecht halte und bekomme sogar neue Kunden, die das zahlen ohne mit der Wimper zu zucken. Und hier wirkt sogar das "Domino-Verfahren". Diese zahlungskräftigen Kunden empfehlen mich wiederum an ihre Partner, die auch derartige Preise gewohnt sind. Bei Dir ist es derzeit auch so. Deine Kleinkunden empfehlen Dich auch weiter... an ihre Kollegen, auch Kleinkunden. Und was passiert? Du kommst nicht aus der Sache raus.
Ich verstehe Dich, es würde mich auch nerven für 20 EUR die Stunde zu arbeiten und dann bis in die Nacht, damit ich mein Geld reinbekomme. Habe ich alles hinter mir, aber es kam auch nicht von heute auf morgen.

Ich glaube, das Dein spezielles Problem selbst gemacht ist. Natürlich ist es für Dich umso schlimmer, wenn Du auch noch an den Staat abdrücken musst, ohne etwas zurück zu bekommen.

Tue mehr für die Akquise, als das Handtuch werfen zu wollen.

Das war jetzt vielleicht etwas off topic und mehr in Richtung Beratung, aber egal.

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Beitrag von Hexodus » 21. Sep 2006, 11:05

Die KSK ist sicherlich eine gute Einrichtung. Wo bekommt man denn sonst die Hälfte der Kranken- und Rentenversichrung bezahlt? Das eigentliche Problem scheint jedoch zu sein, dass einige Künstler und Illustratoren keine Ahnung davon haben, dass die KSK ihre Aurtraggeber separat zur Kasse bitten wird. Für den Auftraggeber sieht es dann so aus als würde er für dieselbe Leistung zwei mal bezahlen und fragt sich zu Recht, was das soll.
So hatte ein befreundeter Verleger von einem Illustrator im Laufe des Jahres ein dutztend Illustrationen erstanden. Jetzt hat sich die KSK mit einem amtlich-ruppigem-leicht-drohendem Schreiben mit ihrer Forderung gemeldet. Er ist aus allen Wolken gefallen. Ich glaube nicht, dass er diesem Illustrator nochmal einen Auftrag gibt. Zu sehr hat ihn diese Sache geschockt.
Daher meine Frage an alle KSK-Angemeldeten hier. Informiert Ihr Eure Auftraggeber vorweg über die KSK-Sache? In welcher Form mach Ihr das?

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Beitrag von artvandeley » 21. Sep 2006, 11:23

*seufz* Nochmal: Dein Bekannter hätte den KSK-Beitrag auch bezahlen müssen, wenn er einen Studenten, Vhs- Absolventen oder sonstwen , der gar nicht in der KSK ist, beaufragt hätte.
Deshalb muss ich meinen Auftraggeber auch nicht informieren darüber. Ich gehe davon aus, daß das Profis sind, die einen Profi beauftragen.

Franz: Taros´Ausführungen ist nichts hinzuzufügen. Oft sind es übrigens genau diese von Dir beschriebenen Phasen bzw. Krisen die eigenes Umdenken und Neustrukturierungen in die Wege leiten. Bei mir war´s so, bei Robolus und im Grunde bei allen die ich kenne und die jetzt (respektive momentan) gut im Geschäft sind. Wenn Du also mein Gehalt erwähnst läßt Du aussen vor was ich erlebt und getan habe um jetzt gut bei Kasse zu sein und das beinhaltete bei mir auch mal mit Nichts dazustehen, ohne Jobs oder auch buchstäblich ganz neu anzufangen.
Ganz davon ab, daß die meisten meiner Kollegen eher grade mal an Hartz4 vorbeikratzen..... :(

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Beitrag von fxk » 21. Sep 2006, 11:46

Hexodus
Wie artvandeley schon geschrieben hat:
dein befreundeter Verleger MUSS wie jeder andere IMMER an die KSK etwas abführen wenn er kreative Leistungen zukauft - ganz egal ob der Beauftragte in der KSK ist oder nicht. "Aus Solidarität den KSK-Versicherten gegenüber" (oder wie auch immer das in meinem Schreiben formuliert war) wird die KSK-Abgabe für ALLE erhoben - sogar wenn es ein ausländischer Künstler ist! Das einzige was scheinbar "hilft" um die Abgaben nicht leisten zu müssen ist sein Gewerbe im Ausland anzumelden ;)

artvandeley
mal sehen was noch kommt. Wurde eben wieder von nem Kunden versetzt. Allmählich kotzt mich das alles echt an - viele nette Projekte die wirklich gut werden könnten, den Kunden was bringen würden, Spaß machen würden - und dann sind die Kunden einfach zu blöd was vernünftiges zu machen oder zu geizig :(. Zum Glück sind jetzt erst mal 4 Tage "Erholung" in Hamburg angesagt ;)
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Beitrag von Hexodus » 21. Sep 2006, 18:59

Ach, sieh einer an, das ist interessant. Zustände wie bei der GEZ. Danke Euch für die Aufklärung.
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Beitrag von Amanda » 21. Sep 2006, 19:37

Moin,

also wenn ich das jetzt richtig gelesen habe, fällt der KSK-Prozentsatz auf alle kreativen Arbeiten an? Also auch, wenn ich eine Vektorgrafik mache? Ein Plakat entwerfe? Ein Logo baue?

:roll:

Gestern rief ich mal beim Finanzamt an, was das denn auf sich hat mit dem Freiberuflerstatus und Mediengestalter. Und die saloppe Auskunft war, daß alles, was ich gestalte darunter fällt, sobald ich aber etwas drucke oder reinzeichne (also nicht kreativ bin) ist das gewerblich (Gewerbeschein). Da ich Umsatzsteuer abführe spielt das dort keine Rolle, was ich verkaufe.

:?

Und es kommt demnach darauf an, was auf der Rechnung steht. Also, wenn ich draufschreibe "Visitenkarten Nachdruck xyz" oder "Reinzeichnung, Satzarbeiten Flyer" hat die KSK keinen Anspruch auf Prozente, allerdings bei Gestaltung und anderen grafischen Dienstleistungen schon.

Drolliges Deutschland.

@fxk

Willkommen in der Realität. Vielleicht tröstet es dich, daß Du mit deinem Problem nicht alleine dastehst. Meine Konkurrenz besteht aus derzeit 35% arbeitslosen Mediengestaltern, die sich bei behämmert.de um Aufträge ala 5,- Euro für ein Logo bolzen. Da braucht es Nerven sich nicht von Kunden drücken zu lassen. Und möglichst nie zeigen, daß einem die Arbeit Spaß macht und sich vor allem nie in die Kundenprobleme (betteln, jammern, drohen das wer anders günstiger ist, schimpfen über Vorkasse/Anzahlung) einbinden lassen. Ich schreibe aus leidvoller Erfahrung...

LG,
Ellie

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Beitrag von Hexodus » 22. Sep 2006, 00:57

Habe ich das richtig gesehen- 35% Prozent Arbeitslosigkeit bei den Mediengestaltern?? WTF. Da bekomme ich Schlechtes gewissen, habe ich doch ein paar davon ausgebildet. Obwohl das mitunter die allerersten Mediengestalter sein dürften.
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Beitrag von fxk » 22. Sep 2006, 09:55

Tja, der Beruf boomt - nur leider haben die meisten eine falsche Vorstellung davon.
PS: grüße aus Hamburg - bin gerade im Hotel angekommen :)
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Beitrag von Amanda » 22. Sep 2006, 10:01

Hallo,

unter berufenet der Arbeitsagentur lassen sich die Statistiken einsehen. Für 2005 liegt es etwas besser um die 30%.

http://infobub.arbeitsagentur.de/berufe ... t&status=Z

Da der Mediengestalterberuf in 4 Sparten gesplittet wird, hier mal nur den Schriftsetzer:
http://www.abis.iab.de/bisds/data/seite_171_BO_a.htm

ßbrigens macht es sich bemerkbar, daß die Arbeitsagenturen kaum noch auf Mediengestalter umschulen lassen. Der Markt reguliert sich wieder selbst.

LG,
Ellie

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Beitrag von Jabo » 31. Jan 2008, 18:08

*bump*

Is ja toll. Meinem Vater, der seit 30 Jahren selbstständig ist und horrende Beträge an die private Krankenkasse zahlen musste, um in ein paar Jahren in Rente zu gehen, muss jetzt plötzlich mehrere Zehntausend Euro nachzahlen, was soviel wie das Aus für seine Existenz bedeutet. Denn abgesehen davon, dass er nachzahlen muss, verliert er alle Kunden, da die nicht einsehen, dass sie für ihn Beiträge bezahlen müssen. Er war nie bei der KSK. Man wird nämlich gar nicht so leicht genommen, wenn man Grafiker ist. Er hat also keinen Anspruch auf deren Leistungen, muss aber nachzahlen, um damit arme Studenten zu verpflegen, die keinen Geschäftssinn haben und deshalb nicht über die Runden kommen.

Könnt euch vorstellen, dass diese Medallie eine ganz, ganz böse Seite hat. Sie wollen zwar Beiträge von dir und deinen Kunden, lassen dich aber nicht zu, um Rente zu empfangen. Und sowas soll sozial sein?

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Beitrag von Taros » 31. Jan 2008, 18:29

@Jabo: Widersprechen, nachrechnen, ob man wirklich so viel zahlen muss und bei Zweifel von dieser Kanzlei beraten lassen: http://www.kunstrecht.de

Habe schon gute Erfahrungen damit.

Grüße
Chris
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Beitrag von ErichSchreiner » 31. Jan 2008, 18:29

Wie jetzt? Er muß an die KSK Nachzahlungen leisten? Wieso das denn...?

Ist das doch so ne Art Berufsgenossenschaft in die jeder muß? Dachte man hat die Wahl, ob oder ob nicht.
Zuletzt geändert von ErichSchreiner am 31. Jan 2008, 18:36, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitrag von fxk » 31. Jan 2008, 18:33

Hurra sag ich da bloß.
Wenn er nachzahlen muss, heißt das, dass er externe künstlerische Dienstleistungen zugekauft hat - richtig? An sonsten müsste er ja nix zahlen. Aber die können doch nicht rückwirkend für 30 Jahre Geld verlangen - da muss es doch eine Verjährungsfrist geben - gibt's doch sogut wie überall.
Denn abgesehen davon, dass er nachzahlen muss, verliert er alle Kunden, da die nicht einsehen, dass sie für ihn Beiträge bezahlen müssen.
Wie meinst du das - hat dein Vater alle Kunden angeschrieben und denen gesagt dass er aufgrund der KSK von ihnen Nachforderungen für erbrachte künstlerische Leistungen haben will? An sonsten verstehe ich nämlich die Frage nicht, da seine Kunden für JEDE zugekaufte künstlerische Dienstleistung von sich aus KSK abdrücken müssen, sofern sie diese für Werbezwecke weiterverwenden (so habe ich das zumindest verstanden) - außer beim Dienstleister handelt es sich um eine juristische Person (sprich GmbH).
Zuletzt geändert von fxk am 31. Jan 2008, 18:39, insgesamt 2-mal geändert.
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Beitrag von Taros » 31. Jan 2008, 18:34

Nachzahlen müssen, sofern sie nicht gezahlt haben:
1. Unternehmer (auch Kreative) die Berufe beauftragt haben, die in der Liste der KSK verzeichnet sind. Dazu gehören zum Beispiel Künstler, Grafiker, Mediendesigner, Entertainer oder Schauspieler und viele andere.

2. Mitglieder der KSK, die in den letzten Jahren zu viel eingenommen haben... allerdings gibt es noch niemanden, der wirklich zahlen musste. Denn im Falle einer Nachzahlung müsste der Bund und damit die KSK anteilig auch nachzahlen...

Stay creative
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Beitrag von Jabo » 31. Jan 2008, 18:38

Weil er eigentlich hätte gemeldet sein sollen, weil er ja kreative Arbeit ausführt. Und laut den Gesetzestexten ist jeder, der von Kreativen Leistungen empfängt dazu verpflichtet, an die KSK zu zahlen. Da mein Vater Geschäftsführender Gesellschafter ist (und meine Mutter auch, die eigentlich Buchhaltung macht, aber trotzdem nachzahlen muss, weil sie nicht gemeldet war... ---> WTF?) fällt er unter diese Gesetze (GmbH gilt ja als letzte Rettung vor der KSK, aber der Geschäftsführer muss mit seinem Einkommen bezahlen). Jetzt will die KSK 5% des Einkommens mit kreativer Arbeit der letzten 5 Jahre als Nachzahlung, außerdem dieselben 5% nochmal von seinen Kunden. Ihr könnt euch vorstellen, wie gut das für die Geschäftsbeziehungen ist, wenn plötzlich aus dem Nichts solche Forderungen beim Kunden eingehen. Abgesehen vom Aufwand, das alles nachzuprüfen und zu rechnen.

Einer seiner Freunde, auch seit Jahren selbstständig aber ohne GmbH, musste vor kurzem 50.000 Euro nachzahlen.

Ich traue der Sache nicht, deshalb schreibe ich hier. Danke Taros für den Tip!

EDIT: Erich: http://kunstrecht.de/kuenstlersozialkas ... ssung.html

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Beitrag von fxk » 31. Jan 2008, 18:46

Es stimmt also doch. Habe ich auch schon von anderer Stelle gehört, dass der Geschäftsführer einer GmbH, welcher ja angestellter der GmbH ist, sobald er in kreative Entscheidungsprozesse innerhalb der Firma eingreift (also eine kreative Leistung für eine "andere" Firma erbringt), sein komplettes Einkommen zum jeweils gültigen Steuersatz der KSK versteuern muss.
Aber Moment - die Kunden müssen soweit ich weiß keine KSK abführen, wenn die Dienstleistung über die GmbH gekauft wurde. Falls die Kunden jedoch aus welchen Gründen auch immer trotzdem zahlen müssen, dann ist das in keinster Weise irgend ein Verschulden deines Vaters, oder der Firma deines Vaters - die Kunden müssen dann in jedem Falle zahlen - egal welche Firma das war. Die Kunden sind ja auch selbst dazu verpflichtet, zugekaufte, im Sinne der KSK kreative Leistungen zu melden und Abgaben an die KSK zu zahlen. Es ist doch nicht Aufgabe des Dienstleisters den Kunden über sämtliche Rechtslagen, die für ihn zutreffen, aufzuklären - wäre ja noch schöner.
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Beitrag von Jabo » 31. Jan 2008, 18:48

fxk: Nein, wie geschrieben ist die Verjährungsfrist 5 Jahre. Das Zitat bezieht sich auf die Tatsache, dass die KSK, nicht er, alle Kunden anschreiben wird (noch ist es nicht so weit) und die 5% fordern wird. So geschehen bei besagtem Freund. Der hatte für Pharma-Unternehmen Rechnungen gestellt. Nach der Forderung der an diese Unternehmen seitens der KSK haben die sofort jeden Kontakt abgebrochen.

Wichtige Frage, bevor das Halbwissen überhand nimmt: Muss nur für die Leistungen von selbstständigen (z.B. freiberuflichen) Zuarbeitern an die KSK gezahlt werden? Wenn ja, wäre das zumindest im Kundenfeld einzudämmen. Das Problem bleibt, dass der Gesellschafter der GmbH für die Leistung seiner Angestellten bezahlen muss.

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Beitrag von Taros » 31. Jan 2008, 18:58

Soweit ich weiß, muss man im Falle einer Nachzahlung selbst angeben, wieviel man vergeben hat und wie hoch damit der Anteil an die KSK ist. Kundenadressen braucht man nur aufdecken, wenn die KSK eine Betriebsprüfung vornimmt. Man ist nicht verpflichtet die Kunden preiszugeben.

Wenn ich einen kreativen Auftrag an eine GmbH vergebe, dann bin ich nicht verpflichtet an die KSK zu zahlen. Grund: Die Abgaben werden bei Angestellten der beauftragten GmbH bereits durch die Sozialversicherungsbeiträge abgedeckt und bei Geschäftsführern durch die besagten Prozente... wobei hier auch noch Unterschiede sind, ob die Geschäftsführer Angestellte der GmbH sind und damit wieder Sozialabgabepflichtig - hier würde ich mich aber lieber beraten lassen.

EDIT: Soweit mir bekannt muss nur für eventuelle kreative Leistungen der Geschäftsführer anteilig an die KSK gezahlt werden. Für Angestellte braucht die GmbH nicht zu zahlen, wie gesagt: Weil die Sozialabgaben bereits durch Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung beglichen sind.

Zahlen muss ich auf jeden Fall an die KSK, wenn ich einen Freiberufler ohne Gewerbe oder eine GbR beauftrage. Bei Beauftragung einer GmbH muss ich nicht zahlen: siehe oben.

Also: Erst mal locker bleiben und beraten lassen. Die beste Beratung habe ich bisher von dem oben genannten Anwalt erhalten, per Fon. Hat mich 50 EUR gekostet, war aber sehr gut.

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Zuletzt geändert von Taros am 31. Jan 2008, 19:03, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von fxk » 31. Jan 2008, 19:02

Jabo hat geschrieben:fxk: Nein, wie geschrieben ist die Verjährungsfrist 5 Jahre. Das Zitat bezieht sich auf die Tatsache, dass die KSK, nicht er, alle Kunden anschreiben wird (noch ist es nicht so weit) und die 5% fordern wird. So geschehen bei besagtem Freund. Der hatte für Pharma-Unternehmen Rechnungen gestellt. Nach der Forderung der an diese Unternehmen seitens der KSK haben die sofort jeden Kontakt abgebrochen.
Ich weiß von Taros dass die jetzt eine große Geldeintreibe-Aktion mit Unterstützung der Rentenkasse am Laufen haben. Aber dass Kunden daraufhin einfach den Kontakt abbrechen ist schon krass - da kann doch er nichts dafür - sie hätten für JEDEN Künstler, der steuerlich nicht als juristische Person gilt, zahlen müssen. Aber gut - müssen die wissen ob sie lieber die 5% Aufschlag auf den Preis eines Selbständigen/Freiberuflers zahlen wollen, oder gleich den überteuerten Agenturpreis :)
Jabo hat geschrieben:Wichtige Frage, bevor das Halbwissen überhand nimmt: Muss nur für die Leistungen von selbstständigen (z.B. freiberuflichen) Zuarbeitern an die KSK gezahlt werden? Wenn ja, wäre das zumindest im Kundenfeld einzudämmen. Das Problem bleibt, dass der Gesellschafter der GmbH für die Leistung seiner Angestellten bezahlen muss.
Für die Leistungen seiner Mitarbeiter? Dachte für die Eigenleistung.

Ich weiß schon warum ich die KSK für nen lästigen Kropf erachte - zumindest solange die Werbebranche davon nicht ausgenommen ist. Für freie Künstler ist das ja super - aber in der Werbewelt kommt es mir wie reine Abzocke vor.
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Beitrag von Taros » 31. Jan 2008, 19:06

Übrigens: Zahlen muss ich nicht, wenn ich im Jahr "selten" beauftrage. "Selten" ist für die KSK maximal drei Mal im Jahr.
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