Buchillustration als Auftrag

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Syrus
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Buchillustration als Auftrag

Beitrag von Syrus » 8. Sep 2010, 10:33

Ich bin grad so ein wenig verwirrt und ich hoffe mir kann der ein oder andere helfen.

Nehmen wir an Fritz ist Hobbyillustrator und studiert nebenher etwas in dieser Richtung, hat aber diesbezüglich noch keine Anstalten gemacht sich selbstständig zu machen. Dann kommt plötzlich aus heiterem Himmel ein größerer Auftrag herrein geschneit, über ein komplettes Buch. Er weiß nicht wie er das angehen soll. Nimmt er nun Stundenlohn, oder macht er ein Festhonorar für das Exemplar, muss er sich jetzt extra dafür ein Gewerbe anmelden und wie läuft das eigendlich mit den Nutzungsrechten und Tantiemen? Verlangt er erst etwas für die Entwürfe und danach etwas gesondert für die Reinzeichnung/Werkszeichnung? Kann er das überhaupt machen ganz ohne selbstständig zu sein und als Student? Und wie war das noch gleich mit den Steuern? Fritzchen lässt sich nämlich nur ungern übers Ohr hauen. :? :oops:

EDIT: Fritz lernte soeben Google zu benutzen

http://www.mediengestalter.info/forum/4 ... 254-1.html

Des weiteren glaubt er das ein Festhonorar in diesem erstmaligen Fall wohl die bessere Option wäre.

Steven
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Beitrag von Steven » 8. Sep 2010, 12:09

Hallo Syrus,

Auskünfte zur Steuerbelangen dürfen Dir nur Steuerberater und Mitarbeiter von Finanzämtern machen. Alles was wir Dir geben können, ist unsere Meinung ;)

Selbstständigkeit:
Ja, Du musst Dich beim Finanzamt melden und - bei der beschriebenen Arbeit - als freiberuflich Selbstständiger eine Steuernummer beantragen.
Dabei würde ich aber sofern Du nicht vorhast doch gleich richtig Jobs zu akquierieren von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen.
D.h. vor allem dass Du keine Umsatz-/Mehrwertssteuer auf deiner Rechnung ausweisen musst.

Vergütung:
Wie Du rechnest bleibt grundsätzlich Dir überlassen.
Im Buchbereich üblich wird Dir aber ein Pauschalhonorar für ein bestimmtes Kontingent Illustrationen angeboten. Also z.B. 3000€ für Coverillustration plus auch schonmal 50und mehr Innenillustrationen.
Das ist eigentlich NUR das Werkshonorar. D.h. damit sind eigentlich noch keine Nutzungsrechte übertragen, sondern nur die Erstellung der Illustrationen vergütet.
Aber...

Nutzungsrechte:
Welche Nutzungsrechte Du dem Verlag einräumst bleibt Dir überlassen. Auch wenn Du Illustrationen in Auftrag erstellst geht der Gesetzgeber - vorrausgesetzt Du gehst einer künstlerischen Tätigkeit nach - davon aus, dass das was Du produzierst, dein geistiges Eigentum ist. Dementsprechend hast Du die Rechte an dem Material und kannst diese Rechte nach Belieben vergeben.
Der Gesetzgeber geht aber auch davon aus, dass bei einer Auftragsarbeit Du dem Auftraggeber mindestens die unbedingt notwendigen Nutzungsrechte einräumst, sonst würde ja der Auftrag keinen Sinn machen. Wenn also im Vertrag keine Nutzungsrechtsvereinbarung drinsteht, dann ist das weitestgehend zu deinem Vorteil weil der Gesetzgeber dann nur die minimal notwendige Nutzungsrechtseinräumung vorraussetzt. D.h. bei einem zu druckenden Bilderbuch bekommt der Auftraggeber automatisch bei Auftragsannahme die Abdruckrechte für eine Marktübliche erstauflage eingeräumt, auch ohne dass es ausdrücklich im Vertrag steht. Er erhält aber nicht automatisch die Nutzungsrechte für digitale Medien, Filmumsetzungen etc.

Zu welchem Betrag Du Dir die Nutzungsrechte vergüten lässt, ist auch Dir überlassen. Natürlich gibts Marktübliche Zahlen, aber da es ein freier Markt ist, ists deinem Verhandlungsgeschick überlassen was Du rausholst und bekommst.
In der Theorie schlüsselt man seine Rechnung nach Werkshonorar und Nutzungsrechtseinräumungsvergütung auf, in der Praxis bekommst Du wie gesagt vom Verlag meist ein Pauschalangebot für die Erstellung der Illustrationen, als Nutzungsrechtsvergütung werden die "Tantiemen" angesehen.
Da musst Du dann schauen wieviel Prozent Du wovon bekommst (Nettoladenpreis oder z.B. Nettoverlagsgewinn pro Buch) und für welche Nutzungsrechte.

Generell versuchen die meisten Verlage soviele Rechte wie möglich zu erhalten für sowenig Geld wie möglich. Im Sinne der Illustratoren ist es aber, so wenige Rechte wie möglich für soviel Geld wie möglich zu vergeben.

Es sei auch erwähnt, dass viele Verlage in der kürzeren Vergangenheit versucht haben und versuchen auch die Rechte zur Wahrnehung der Urheberrechte gegenüber Verwertungsgesellschaften zu erhalten.
Es gibt z.B. die VG Bild Kunst, diese nimmt treuhänderisch die Urheberrechte aller bildnerisch/künstlerischen Urheber gegenüber Verwertern wahr und schüttet an Urheber die ihre Werke gemeldet haben, Beträge aus. Wenn nicht mehr die Künstler selbst ihre Urheberrechte verwalten, sondern die Verlage, können die Verlage Druck auf die Verwertungsgesellschaft ausüben um den Verteilungsschlüssel der Beträge zu ihren Gunsten zu verändern. Sie bekommen mehr Geld, die Künstler noch weniger.
So ungefähr und grob vereinfach dargestellt.

Werkshonoraraufteilung:
In der Praxis wird das Werkshonorar selten aufgeschlüsselt. Das kann manchmal zum Vorteil sein, manchmal zum Nachteil. Es wird einfach angenommen dass mit dem vereinbarten Pauschalbetrag alle Arbeiten bezahlt werden, die dafür nötig sind um die Illustrationen für das Buch fertig zu stellen. Egal wieviele Skizzen Du machst, egal wieviele Studien und egal wieviele Korrekturen.
Das kann angenehm sein, wenn man sehr genau weiß was man will, nicht viel rumprobieren muss und vor allem nicht viel ändern muss und auch nachträglich vom Verlag nichts verworfen wird. Nur wenn es nicht so paradiesisch läuft, dann ist es praktisch wenn man mindestens sich selbst frühzeitig einen Schlüssel überlegt und (nachweisbar) notiert hat.
Die meisten Lektoren können/werden Dir Auskunft darüber geben, wie hoch bei ihnen üblicherweise alleine das Cover vergütet wird. Deinen Pauschalbetrag minus die Coververgütung geteilt durch dieAnzahl der Innenillustrationen ist dein proIllu-Honorar. Das kannst/solltest Du dann für dich prozentual in Entwurf & Reinzeichnung aufteilen. Wichtig dabei ist, dass der Entwurf die eigentliche künstlerische Leistung ist und die höherpreisig vergütet werden sollte, als die Reinzeichnung.
Diesen deinen Schlüssel kannst Du, musst Du aber nicht dem Verlag mitteilen. Sollte es zu einem Rechtsstreit bezüglich der Vergütung kommen kann es hilfreich sein, dass Du einen solchen Schlüssel nachweisbar frühzeitig erstellt hattest.

Student:
Dem Steuerrecht ist der Status "Student" weitestgehend egal. Du kannst auch als Student Millionen verdienen ohne dass das Finanzamt sagen wird "Sie sind kein Student mehr".
Ganz anders sieht das aber z.B. die Krankenkasse.
Bist Du als Student versichert darfst Du um diesen Status nicht zu verlieren:
a) nicht mehr als 20h pro Woche jobben
b) nicht mehr als 400€/Monat verdienen
c) nicht mehr als 4800€ im Jahr verdienen.
Verdienst Du mehr, musst Du Dich selbst versichern.

Einkommenssteuer:
Du wirst auf deinen Verdienst erst ab einem Betrag von ca. 8000€ Einkommenssteuer zahlen müssen. Alles was darunter läuft darfst Du komplett behalten.


Das waren so die groben Antworten auf deine Fragen. Wenn Du noch konkretere Infos brauchst/willst helf ich Dir gerne weiter sofern ich kann.

Grüße,
Steven

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Beitrag von WhiteLady » 8. Sep 2010, 13:46

Das mit der Kleinunternehmerregelung will gut überlegt sein, denn wenn man die ankreuzt, dann ist man erstmal 5 Jahre lang an diese Entscheidung gebunden. Bei Businesskunden (also nicht Privatkunden/Endverbraucher) wirkt es professioneller, wenn man Umsatzsteuer auf seinen Rechnungen ausweisen kann. Deshalb kann die Kleinunternehmerregelung einem gerade bei Verhandlungen über Vergütungen etc. eigentlich zum Nachteil gereichen, wenn man hauptsächlich mit Businesskunden Geschäfte macht - damit man halt nicht als "Hobbykünstler" abgetan wird, die gerne mal über den Tisch gezogen werden.

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Beitrag von Steven » 8. Sep 2010, 14:34

Gerade bei den "professionellen" Illustratoren und da nochmal schwerpunktmäßig Kinder-/Jugend-/Schulbuchillustratoren gibt es erschreckend viele, die bei weitem keine 17.500€ Jahresumsatz machen.
Sicher nutzen viele Anfänger in den ersten umsatzschwachen Jahren diese Regelung um sich den Aufwand der Umsatzsteuervoranmeldung zu sparen, aber genau so gibts auch nebenberuflich tätige Illustratoren die schon seit Jahren im Beruf stehen die diese Möglichkeit in Anspruch nehmen.
Der Auftraggeber kann wenn es sich um einen großen Auftrag handelt anfangen am Können des Auftragnehmers zu zweifeln, da der ja offensichtlich nicht "viel" umsetzt. Und wenn er darin einen Schwachpunkt sieht und glaubt den Auftragnehmer darauf aufbauend aushebeln und übers Ohr hauen zu können, dann ists am Auftragnehmer zu zeigen, dass der geringe Umsatz nichts mit mangelnder Professionalität zu tun hat.
Und wer Anfänger mit noch nicht so großer Erfahrung ist, der kann sich beraten lassen. Im Berufsverband und oder von erfahrerenen Kollegen.

Der Haken an der Kleinunternehmerregelung ist viel mehr folgender:
Man muss zwar keine Mwst. auf seinen REchnungen ausweisen und folglich auch keine Umsatzsteuervoranmeldung machen, aber man darf auch keine Mwst. an-/verrechnen. Man ist nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Sofern die eigene Tätigkeit durch den ermäßigten Steuersatz von 7% abgerechnet werden darf und man Anschaffungen tätigt die mit 19% besteuert werden, kann man Geld zurück bekommen.
Angenommen ich stelle eine Rechnung von 100€ zzgl. 7% Umst. = 107€
und kaufe mir einen Tätigkeitsrelevanten Sachwert gleichen Betrages zzgl. 19% Ust. = 119€, dann bekomme ich nach der Umsatzsteuervoranmeldung
7% Umst-Einnahme: 7€
19% Umst-Ausgabe: -19€
Differenz: 12€
vom Finanzamt zurück.

Mache ich von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch, stelle ich eine Rechnung über 100€ und bekomme nur diese 100€. Gebe bei der Anschaffung aber trotzdem 119€ aus und fertig.

Hat alles Vor- und Nachteile.

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Beitrag von Syrus » 8. Sep 2010, 16:55

Vielen vielen Dank Steven für die ausführliche Beantwortung meines Problems. Dann werde ich wohl mal baldmöglichst zum Finanzamt gehen müssen, ähm ich meine natürlich ich werde Fritz hinschicken.

Das bedeutet dann alle themenbezogenen Rechnungen peniebel aufheben und Listen führen. *phu* Werde wohl auch die Kleinunternehmerregelung in betracht ziehen, studiere ja auch noch ein paar Jährchen.

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Beitrag von WhiteLady » 8. Sep 2010, 19:05

Gut zum Einlesen in die Materie ist übrigens http://www.ratgeber-freie.de - hat mir bisher sehr geholfen.

Tipp: Mach dir ein Geschäftstagebuch in Excel, wo du alle Geldeingänge und -ausgänge inklusive der Umsatzsteuer (7 und 19 Prozent in zwei getrennten Spalten) zusammen mit der Rechnungsnummer und ggf. einer Kurzbeschreibung drin festhältst, außerdem sammle alle Belege. So musst du dann bei der Steuererklärung alles nicht mehr lange zusammensuchen.

... und so finde ich auch die monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung für die Nicht-Kleinunternehmer absolut kein Problem (vielleicht liest hier ja irgendwann mal jemand drüber, der sich gegen die Kleinunternehmerregelung entscheidet).

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Beitrag von Syrus » 8. Sep 2010, 20:49

Besten Dank für die hilfreichen Tipps White Lady! Werde da auf jeden Fall mal reinschauen.

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