Künstlersozialkasse - WTF?

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jaymo
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Beitrag von jaymo » 7. Aug 2006, 12:50

Zum Thema Mehrwertsteuersatz ist dieser text recht interessant:

7 oder 16% Mehrwertsteuer?

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Big_O
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Beitrag von Big_O » 7. Aug 2006, 13:02

Hehehe, witzig....

zu 7%: Gemälde und Zeichnungen, vollständig mit der Hand geschaffen, sowie Collagen und ähnliche dekorative Bildwerke

zu 16%: Nicht erfasst â?? und somit zu 16% zu versteuern â?? sind also

* neuartige Kunstwerke wie Installationen oder Computerkunst

Manchmal hasse ich Deutschland mit seiner Regelungswut.....

Aber der Artikel ist in jedem Fall interessant...
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Beitrag von Kassandra » 7. Aug 2006, 13:06

zu 7%: Gemälde und Zeichnungen, vollständig mit der Hand geschaffen, sowie Collagen und ähnliche dekorative Bildwerke
Heißt das, wenn ich einen Pinsel verwende, darf ich keine 7% verrechnen? Oder einen Bleistift? Ein Tablet darf ich ja nicht verwenden ;)

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Beitrag von Taros » 7. Aug 2006, 13:30

Ich verlasse mich bei der 7% oder 16% Regelung ausschließlich auf mein Finanzamt. Steuerberater können da nur bedingt helfen. Ich habe schon mehrere Finanzämter kennen gelernt und weiß, das es leider von Finanzamt zu Finanzamt anders gehandhabt wird. Das ist tatsächlich so!
Mein Finanzamt hat es mir ganz klar und einfach deutlich gemacht:
Wird die Arbeit nicht vervielfältigt, dann gelten 7% (Private oder einmalige Nutzung).
Wird die Arbeit verfielfältigt, dann 16% (Verlage etc.).

Aber wie gesagt: Das sagt MEIN Finanzamt...

"Ein Grund für das Nicht-eintreten in die KSK ist die Auflage, das man seine Kunden und (!) den Auftragswert bei der KSK angeben muss. Die KSK meldet sich dann bei Deinem Kunden und kassiert ab. Was dann passiert, ist wohl klar: Das passiert Dir mit hoher Wahrscheinlichkeit nur einmal... weil der Kunde dann "Ciao" sagt."
EDIT: Diese Aussage nehme ich inzwischen zurück, da meine Recherchen nun besagen, das dem nicht so ist und man seine Kunden nicht informieren braucht...

Das hat mich davon abgehalten. Sollte ich mich hier irren oder es eine Neuregelung gibt, bitte aufklären. Ich wüsste vor allem, seit wann man seinen Kunden nicht mehr angeben muss, sofern es nicht mehr so sein sollte.

Grüße
Chris
Zuletzt geändert von Taros am 28. Aug 2006, 20:45, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von artvandeley » 7. Aug 2006, 14:37

Dann ist Dein Finanzamt einfach falsch informiert, Taros. Mein Steuerberater hat mir Schwarz auf Weiss die Auflistung im Steuergesetz gezeigt.Daran muss sich nun mal auch jedes dahergekommene Feld-Wald und Wiesen FA halten. Wenn Dein FA da willkürlich irgendwas dilettantieren will, bitte. Du kannst dagegen immer Beschwerde einlegen und wirst Recht bekommen ( hab ich/ wir (GbR) damals so gemacht)."Nicht vervielfältigt"und "vervielfältigt"....so´n Quatsch! Ich sag doch die haben keine Ahnung.

Was anderes ist es mit dem anzumeldenden Gewerbe. Das handhabt tatsächlich jedes FA wie es lustig ist. Dort fragen, schriftlich geben lassen würde auf jeden Fall nix schaden.

ßbrigens hab ´ ich noch nie meine Auftraggeber der KSK angegeben/angeben müssen. Und ich bin schon seit 10Jahren drin.

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Jan
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Beitrag von Jan » 7. Aug 2006, 14:40

Ich bin jetzt seit 2 einhalb Jahren in der KSK und "ciao" hat noch kein Kunde gesagt. Zumindest nicht wegen der KSK. :-)
Allerdings habe ich auch nur bei der Anmeldung ein paar Arbeitsproben beigelegt. Quasi um zu beweisen, dass ich auch versicherungswürdig bin. Also direkte Infos, wer unsere Kunden sind haben wir nicht angegeben.

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Beitrag von dan » 7. Aug 2006, 16:37

Big_O hat geschrieben:zu 16%: Nicht erfasst â?? und somit zu 16% zu versteuern â?? sind also

* neuartige Kunstwerke wie Installationen oder Computerkunst
das interpretiere ich jetzt aber auch mal als unhaltbare interpretation haha

ich mein rapidograph zeichnungen sind schliesslich auch nicht explizit erfasst oder airbrush arbeiten. ich persönlich empfinde die angabe von webseiten und logos etc. als freifahrtschein für jegliche visuelle digitale kreation.

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Beitrag von Big_O » 7. Aug 2006, 17:09

Wie gesagt, es wäre toll, wenn irgendjemand mit der Erfahrung und/oder den richtigen Beziehungen, Quellen oder Kenntnissen, auch für die, die da kommen und im Forum genau nach sowas suchen, mal eine komplette ßbersicht zum Thema "Selbständigkeit, Versicherungen, Steuer" aufsetzen würde.

Is sicher ne Menge Arbeit, wäre aber eines Digitalartforums als Anlaufstelle vieler Hilfesuchender würdig.
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Beitrag von Taros » 7. Aug 2006, 18:28

Es scheint hier viel verschiedene Erfahrungen zu geben, die sich fasst alle auf die Aussagen der ßmter zurückführen lassen. Ich bin nicht in der Lage eine Zusammenfassung zu machen, nach der man sich richten oder die gar als Rechtfertigung nutzen darf.

@artvandeley: Ich hatte keinen Bock mich mit denen rumzuschlagen und habe es bei meinen 16% belassen. Letztlich kann es mir und meinen Kunden egal sein. Verstehste sicher.

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Beitrag von jaymo » 7. Aug 2006, 22:39

@Taros: Das ist insofern nicht unbedingt egal, dass man mit 16% aussagt, dass es nicht um die Veräußerung von Nutzungsrechten geht und somit - zumindest theoretisch- die verkauften Arbeiten in ihrer Nutzung nicht eingeschränkt sind... :well:

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Beitrag von Taros » 8. Aug 2006, 08:29

Auf meinen Rechnungen wie auch in meinen Angeboten zuvor werden die Nutzungsrechte immer explizit angegeben. Spätestens durch die ßberweisung des Rechnungsbetrages akzeptiert der Kunde meine Bedingungen.

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Beitrag von Wutzara » 8. Aug 2006, 21:23

Ein interessanter Blogeintrag zu diesem Thema - hab da gleich an Fxk denken müssen.
Klick

Da gibt es auch eine schöne Weiterleitung zu einer Broschüre, welche ungemein aufklären soll

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Beitrag von Taros » 11. Aug 2006, 09:09

@Wutzara: Vielen Dank. Das werde ich mir auf jeden Fall zu Gemüte ziehen. Heftig. Das Land kann einem manchmal echt das Leben schwer machen. O Mann.

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Beitrag von wueste » 14. Aug 2006, 18:54

Falls noch nicht bekannt:

Parcours - Anleitungen zur Selbständigkeit für Künstler und Designer

http://www.routea66.de/routea66/Trainin ... rcours.pdf

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Beitrag von Taros » 24. Aug 2006, 21:32

Noch einmal eine Info zu der KSK, die ich auf deren Seite gelesen habe. Zitat:

"Was geschieht, wenn die Anmeldung bei der KSK versäumt wird?

Solange der Künstler/Publizist nicht von sich aus Kontakt mit der KSK aufnimmt, "ruht" gewissermaßen die Versicherung, und die beitragsrechtlichen Vergünstigungen können nicht in Anspruch genommen werden.

Wer sich also nicht bei der KSK meldet, verschenkt Vorteile, die ihm rechtlich zustehen.
In jedem Fall beginnt die Versicherung frühestens mit der erstmaligen Meldung bei der KSK.

Für den Zeitraum vor der erstmaligen Meldung bei der KSK gibt es weder nachträglichen Versicherungsschutz, noch werden von der KSK für solche Zeiträume Beiträge
erhoben."

Besonders interessant der letzte Absatz. Auf jeden Fall werde ich in Zukunft immer fragen, ob einer in der KSK ist, denn als Auftraggeber muss ich wohl zahlen, sofern jemand dort versichert ist. Genaues schaue ich für mich noch nach.

Hier der Link zum gesamten Infotext: Klick mich...

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Beitrag von artvandeley » 25. Aug 2006, 09:06

Taros, genau deswegen und um eine daraus folgende Diskriminierung zu vermeiden, ist es völlig egal, ob der von Dir beauftragte Künstler über die KSK versichert ist oder nicht. Du müßtest als Auftraggeber sogar für einen Laien, der künstlerisch für Dich tätig war die Abgabe bezahlen.
Die KSK ist eine gute Sache, sorry dass ich da nicht mitweinen kann. Ich kenne genügend Leute , die ohne gar nicht arbeiten könnten. Lassen wir mal die Sozialhilfe/Mindestrente weg, die wir alle dann für diese im Alter zahlen müssten, wäre generell künstlerische Tätigkeit dann einfach per se teurer.

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Beitrag von Kazroth » 25. Aug 2006, 09:22

Hat also scheinbar alles Vor- und Nachteile. Naja die Aufnahmekriterien find ich schon fies, für mich mit Gewerbe(Schein) kommt die also gar nicht in Frage bzw. lassen die mich so wie ich das verstanden hab eh net rein :(
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Beitrag von Taros » 25. Aug 2006, 10:05

Taros, genau deswegen und um eine daraus folgende Diskriminierung zu vermeiden, ist es völlig egal, ob der von Dir beauftragte Künstler über die KSK versichert ist oder nicht. Du müßtest als Auftraggeber sogar für einen Laien, der künstlerisch für Dich tätig war die Abgabe bezahlen.
Die KSK ist eine gute Sache, sorry dass ich da nicht mitweinen kann. Ich kenne genügend Leute , die ohne gar nicht arbeiten könnten. Lassen wir mal die Sozialhilfe/Mindestrente weg, die wir alle dann für diese im Alter zahlen müssten, wäre generell künstlerische Tätigkeit dann einfach per se teurer.
Ich widerspreche nicht. Inzwischen weiß ich, das jede Firma und auch Einzelunternehmer zahlen müssen, die in irgendeiner Weise Menschen beauftragen, welche in die Liste der von der KSK betroffenen Berufe fallen.

Daher rate ich auch jedem, diesen Schein der KSK auszufüllen und sich prüfen zu lassen, ob er auch Abgaben an die KSK tätigen muss. Wenn man das nicht macht und dann "erwischt" wird, können bis zu 5.000,- EUR Strafe fällig werden. Davon unabhängig werden im Falle einer Zahlung an die KSK die anteiligen Abgaben der letzten 5 Jahre fällig. Das kann, muss aber nicht, für eine kleine Agentur das Aus bedeuten. Ich weiß: Unwissen schützt vor Strafe nicht, aber das wäre eine harte Strafe.

Wie auch immer. Ich werde schauen, ob ich als Freiberufler auch zahlen muss, wenn ich einmal im Jahr einen Freund beauftrage, der für mich einspringen soll. Denn theoretisch falle ich auch in die Gruppe. Ich beauftrage ja einen Grafiker oder Illustrator. Und wie Art richtig sagt, muss dieser nicht in der KSK sein. Noch besser, er muss nicht mal in Deutschland leben. Ich als Auftraggeber muss es der KSK trotzdem melden.

Nochmal: Ich möchte die KSK nicht verurteilen und finde die grundlägende Einrichtung dieser Institution gut. Nur glaube ich, das man beim "abkassieren" genauer verfahren sollte. Einen faden Beigeschmack hat die Sache weiterhin bei mir. Ich zahle ungern für Dinge, von denen ich nicht profitiere. Und daran sollte ja nichts schlimmes sein, oder?

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Beitrag von artvandeley » 25. Aug 2006, 11:24

Ich zahle ungern für Dinge, von denen ich nicht profitiere.
Jepp, ich zahl über die KSK in ein marodes Rentensystem ein, von dem ich selbst nicht mehr profitieren werde, bzw. gezwungen bin mich noch zusätzlich privat zu versichern. Insofern ist jeder der nicht in der KSK ist auf lange Sicht wahrscheinlich auch kaum schlechter dran (ausgenommen Geringverdienende).
Soviel zum Neid in der KSK zu sein :)

Kazroth, warum sollte allein der Gewerbeschein, für den allein Dein zuständiges Finanzamt zuständig ist, Dich am Beitritt hindern? Ich kenne auf Anhieb 2 Illustratoren, die trotz GS in der KSK sind....

("grundlägende"...ich werd´mich daran nie gewöhnen...haha)

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Beitrag von Kazroth » 25. Aug 2006, 11:59

Kazroth, warum sollte allein der Gewerbeschein, für den allein Dein zuständiges Finanzamt zuständig ist, Dich am Beitritt hindern? Ich kenne auf Anhieb 2 Illustratoren, die trotz GS in der KSK sind....
Naja nach allem was ich bislang so gelesen hab (nein nicht nur hier) ist der GS ein deutliches KO Kriterium aber gut versuchen würde ich es wohl trotzdem :D Schließlich ist man auf jeden Cent angewiesen und da kommt so eine KSK natürlich genau richtig.
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Beitrag von Taros » 25. Aug 2006, 12:08

@Art:
Zu "grundlägende": Ich weiß, ich weiß... :barf:

Eine Frage an Dich: Musstest Du schon mal an die KSK anteilig Deinen Beitrag als "Auftraggeber" leisten? Oder hast Du bisher noch niemanden selbst in Sachen Grafik beauftragt?

Mich würde das interessieren, da ich gerade prüfe, ob ich als Freiberufler auch zahlen muss, wenn ich einen Kollegen mit Grafikarbeiten beauftrage. Ich bin nach dem Gesetz kein Unternehmer, da ich keinen Gewerbeschein führe. Allerdings gibt es bei der KSK auch Ausnahmen, nämlich wenn jemand seinen gesamten Lebensunterhalt mit dem Zeug verdient... oder gilt das nur für den Beitritt?

Ich werde wohl diesen Wisch auch ausfüllen, um "prüfen" zu lassen, ob ich auch Geld abdrücken muss.
Allerdings frage ich mich dann, ob sich die Sache dann noch für mich lohnt. Im Falle des Falles muss ich als Auftraggeber aktuell 5,5 % des Honorars an die KSK abdrücken. Aber erst mal 5,5% mehr Gewinn im Jahr machen... Ich kenne keine Bank, die mir soviel Zinsen zahlt.

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Beitrag von Taros » 28. Aug 2006, 21:14

Habe noch was interessantes zu dem Thema, mehr allgemeiner Natur. Ich weiß, ich kann es nicht lassen und werde sicher dem ein oder anderen auf den Schlips treten...

Inzwischen wissen die meisten, die sich mit dem Thema KSK beschäftigt haben oder sich für den Eintritt in die KSK "bewarben", das man nicht unbedingt aufgenommen werden kann, auch wenn man Mediendesigner, Grafiker oder was auch immer ist, da nicht jeder die Aufnahmekriterien erfüllt.

Auf der anderen Seite ist auch folgendes klar:
Alle Unternehmer, die die Berufsgruppe beauftragen, die in die KSK fällt, müssen jedes Mal zahlen, damit die KSK-Mitglieder gefördert werden.

Nehmen wir an, ein KSK-Mitglied wird benachteiligt, wenn ich als Nichtmitglied einen Auftrag hole. Mein Auftraggeber zahlt somit an die KSK, damit der andere Grafiker auch einen Vorteil davon hat und im Alter nicht verarmt.
Nun bekommt aber beim nächsten Mal das KSK-Mitglied den Auftrag und mein Auftraggeber zahlt wieder, ist ja auch gesetzlich so vorgeschrieben.
Was ist aber mit mir? Der Auftrag ist mir zum einen durch die Lappen gegangen und auf der anderen Seite darf ich meine gesamten Versicherungsbeiträge tragen, auch ohne Auftrag. Keinen interessiert's.
Ich gönne das dem Mann ja, aber er hat gleich zwei Vorteile: Er hat einen Auftrag und bekommt sogar noch anteilig einen Betrag in seine Versicherung gezahlt.

Wo genau ist hier die Gerechtigkeit? Hat jemand eine plausible Erklärung? :?

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Beitrag von fxk » 30. Aug 2006, 09:31

ich sehe das genauso. Ich habe nichts gegen die KSK und finde es auch eine gute Sache - allerdings nicht im Bereich der Werbung und Gebrauchsgrafik sowie für Texter.
Grafiker und Illustratoren die "Gebrauchsgrafiken" erstellen haben sicherlich keine Probleme an Aufträge zu kommen - zumindest nicht mehr Probleme als jeder andere Selbständige - wozu also "bevorzugen" und anderen einen Wettbewerbsnachteil schaffen?
Bei Künstlern der bildenden Kunst sehe ich dann schon eher die Schwierigkeiten für die sich die KSK einsetzt und auch eher gerechtfertigt.
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Beitrag von fxk » 6. Sep 2006, 13:06

So, ich lasse es jetzt mal darauf ankommen und gehe gegen die vor. Falls ich zu den 5000,- � Bu�geld verdonnert werde können die mich auch mal. Wenn es nach denen geht muss sogar jede Firma die Eigenwerbung betreibt (also Prospekte erstellen hat lassen, eine Website hat usw.) was abdrücken - und das ist doch wirklich lächerlich.

Im Zweifelsfall werde ich dann nur noch Grafiker und Texter beauftragen die als juristische Person geführt werden (z.B. in einer GmbH sind), da man für deren Leistung keine KSK abführen muss. Und wenn das jede Firma mach die sich mit dem Thema auseinandersetzt dann ist das der Tod für aller selbständigen Grafiker - was sicher nicht das Ziel der KSK ist.

Alternativ wird einfach in England eine Ltd. gegründet und der deutsche Rechtsstaat kann mich mal.

---
Ja ich bin verärgert - hab gerade eine lächerliche Broschüre der KSK durchgelesen die mich auf die Palme gebracht hat. Kann mich gerade leider nicht höflicher ausdrücken.
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