Künstlersozialkasse - WTF?

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Künstlersozialkasse - WTF?

Beitrag von fxk » 3. Aug 2006, 12:02

Gestern habe ich doch tatsächlich ein Schreiben einer mir bisher unbekannten Sozialkasse erhalten - der Künstlersozialkasse. Ich habe das Schreiben bisher nur überflogen, aber wie es scheint muss wirklich jeder der mit selbständigen Künstlern geschäftlich zu tun hat (Aufträge an diese vergibt) zahlen - und zwar 5,8% von den erteilten Aufträgen an die Künstler.

Hat jemand von euch davon schon gehört oder sogar damit Erfahrung? Ich hab echt keinen Bock hier zur Kasse gebeten zu werden nur weil ich eine Illustration in Auftrag gegeben habe.
Was alles unter Künstler im Sinne der Sozialkasse fällt habe ich noch nicht herausgefunden.

Danke.
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fxk
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Beitrag von fxk » 3. Aug 2006, 13:24

also wie ich das lese fällt wirklich jeder der irgend etwas grafisches macht - und sei es nur Reinzeichnungen im DTP-Sinne unter Künstler - egal ob dieser freiberuflich tätig ist, in einer GbR oder sonst was. Auch Texter fallen darunter.
Die Künstlersozialabgabe wird pauschal in Höhe eines Prozentsatzes von den Entgeltzahlungen an selbständige Künstler und Publizisten erhoben.
...
Die Künstlersozialabgabe wird auch für Zahlungen an Personen erhoben, die selbständig künstlerisch/publizistisch tätig sind aber nicht nach dem KSVG versichert werden können. Künstler oder Publizist in diesem Sinne ist auch, wer die künstlerische Tätigkeit nur nebenberuflich oder nicht berufsmäßig ausübt (Beamte, Studenten, Rentner)...
...
Die an nicht versicherte Künstler/Publizisten gezahlten Entgelte werden in die Bemessungsgrundlage einbezogen, um Wettbewerbsnachteile der versicherten Künstler und Publizisten zu vermeiden.
Na danke :evil:

Ich müsste sogar für mich selbst zahlen, da ich als Geschäftsführer der Firma auch künstlerische Dienstleistungen erbringe die der Firma zu gute kommen und somit auch "weiterverwendet" werden. Wer hat sich diesen Schwachsinn nur ausgedacht - gibt's doch nicht. Ich als Selbständiger erhalte auch keine Zuschüsse und muss jede besch.. Versicherung selbst in vollem Umfang bezahlen.

So wie ich das jetzt verstanden habe muss wirklich jeder Depp zahlen der auf irgend eine Weise Werbung macht oder künstlerisches Gut (DTP, Illustrationen, Texte) zukauft und weiterverarbeitet.
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Beitrag von MartinH. » 3. Aug 2006, 13:46

Scheint als kämst du nicht um die Zahlung drum rum. Mir hat mal ein Bekannter, der da Mitglied ist erzählt, das er früher von Kunden gefragt wurde ob er Mitglied in der KSK ist, und falls ja, hätte er den Auftrag nicht bekommen, weil der Kunde keine Lust auf die extra Zahlung hatte. Damals war er noch nicht Mitglied und war auch erstmal abgeschreckt was das angeht. Irgendwann hat ers sich dann anders überlegt.

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Beitrag von fxk » 3. Aug 2006, 14:13

Was unterscheidet selbständige "Künstler" (es fällt ja auch einiges andere darunter was aus meiner Sicht nichts mit Kunst zu tun hat - wie Reinzeichner im DTP-Gewerbe) denn von anderen Selbständigen dass diese sozial unterstützt werden müssen? Wenn es wirklich um bildende Kunst ginge hätte ich ja nix dagegen, aber mir geht das zu weit - noch dazu da ich für mich selbst Abgaben bezogen auf das Gesamteinkommen zahlen müssen werde (wie Hirnrissig ist sowas eigentlich) und selbst nix bekomme. Ich sehe da in keinster Weise Wettbewerbsgleichheit. Es ist schon schwer genug als Selbständiger über die Runden zu kommen - ist ja auch nicht so dass man sich als Kleinkrämer wie bei einer Werbeagentur eine goldene Nase verdient.
Es läuft zwar aber könnte besser sein, so dass ich nciht täglich 13 Stunden vor der Kiste sitzen müsste.
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Beitrag von Jan » 3. Aug 2006, 16:57

Ich will ja nicht Salz auf die Wunden streuen, aber ich bin der Meinung, dass die KSK eine gute Einrichtung ist. Die Idee der KSK ist es selbständigen und Freiberuflern im journalistischen und gestalterischen Gewerbe einen "Angestellten-Status" zu verschaffen. Das heißt die KSK übernimmt round about die Hälfte der Kranken- Renten und Sozialversicherungsbeiträge (dies würde normalerweise der Arbeitgeber übernehmen).

Der Staat unterstützt damit diese Berufszweige. Das es bei dir jetzt anders gelaufen ist ist etwas strange. Vielleicht rufst du einfach mal da an und erkundigst dich. Nachfragen hat noch nie geschadet. Im Grunde sollten sie ja auch deiner Seite sein. Die Nummer lautet:
(0 44 21) 75 43 - 9

An deiner Stelle würde ich mich da Flux anmelden. Du sparst dadurch eine Menge Geld.

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Beitrag von digitaldecoy » 3. Aug 2006, 20:00

Wie bitte was, man soll als freiberuflicher Illustrator sozialversicherungsPFLICHTIG sein? Ich kannte diese Unterscheidung (in deren Zuge auch z.B. Seelotsen aufgeführt werden) bisher nur in dem Zusammenhang mit der Pflicht, ein Gewerbe anmelden zu müssen. Dass derartige Berufe sozialversicherungspflichtig sein sollen, habe ich noch nie gehört! Kann das hier jemand bestätigen, bzw. eine sichere Quelle dafür angeben?
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Beitrag von jaymo » 3. Aug 2006, 20:02

AFAIK ist man zur Rentenversicherung verpflichtet, wenn man Existenzgründerzuschuss bezieht. Anders ist mir das nicht bekannt.

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Beitrag von Chinasky » 4. Aug 2006, 07:42

Meines Wissens gelten für Künstlerprodukte niedrigere Mehrwertsteueranteile (7 Prozent), d.h., wenn Dir ein Künstler (Zeichner oder Designer) ein Bild malt, dann muß er dies nur mit 7 Prozent Aufschlag tun (die er dann als ermäßigten Umsatzsteuersatz ans Finanzamt abführt). Damit kommst Du bei 16% üblichem Uumsatzsteuersatz als Auftraggeber also besonders günstig weg (der Künstler müßte eigentlich mehr verlangen, wenn er die vollen 16% erheben würde). Diese 5,8%, die nun von Dir gefordert werden, sind dafür so gesehen der Ausgleich, damit Vater Staat nicht in die Röhre guckt und die 50%, die er als "Arbeitgeberanteil" in die KSK einzahlt, bestreiten kann. So müssen ja beispielsweise auch alle Galeristen an die KSK zahlen. Du bist Arbeitgeber in diesem Fall, und zahlst also einen Arbeitgeberanteil. Das mag in Deinem speziellen Fall nun für Dich teurer werden, aber normalerweise hast Du dadurch keinen Nachteil. Denn liefe es anders, müßte der Künstler eben eine höhere Bezahlung von Dir verlangen.
Inwiefern die Sache jetzt ein bürokratischer Kropf ist, kann ich schlecht beurteilen. Für mich ist die KSK ein Segen, denn sie ermöglicht es mir, in der gesetzlichen Krankenversicherung zu sein - die Beitragssätze der Privaten könnte ich als jemand, der immer am unteren Limit herumkrauchelt, niemals bezahlen. Und daß viele Künstler an diesem unteren Limit herumkraucheln, das weiß ich aus Erfahrungen im Bekanntenkreis.
Es genügt nicht, keine Meinung zu haben. Man muß auch unfähig sein, sie auszudrücken.

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Beitrag von Jan » 4. Aug 2006, 08:50

Die Rechnung mit der MwSt hankt äh... hinkt ;-). Denn die MwSt wird im Grunde nur durchgereicht.
D.h. Wenn ich einen Computer kaufe für 1000 EUR + 16% MwSt. werden die 16% vom Verkäufer ans Finanzamt abgeführt. Kaufe ich ein paar Illus (und der Illustrator stellt eine Rechnung mit 7% statt 16%) muss er die 7% ans Finanzamt abführen. Augenscheinlich habe ich für die Illustrationen weniger gezahlt. Aber ich kann die Ausgaben ja auch wieder beim Finanzamt geltend machen.

Denn ich habe ja auch etwas verkauft und muss MwSt abführen. Die beiden Werte werden verglichen und was übrig bleibt muss gezahlt werden. Es spielt also im Endeffekt überhaupt keine Rolle ob du 7% oder 16% MwSt zahlst.

So habe ich zumindest unser Steuersystem bisher verstanden.

Und ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass die MwSt irgend etwas mit der KSK zu tun hat.

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Beitrag von fxk » 4. Aug 2006, 09:05

Also ich habe bisher von keinem Künstler oder Texter eine Rechnung mit nur 7% MwSt. erhalten. Und ich bin als Selbständiger auch in einer gesetzlichen Krankenkasse - man kann sich auch freiwillig in einer gesetzlichen KK versichern (ich zahl 285,-/Monat). Und wenn ich sehe was manche Illustratoren verdienen im Vergleich zu mir frage ich mich erneut warum diese bezuschusst werden müssen. Wenn ich aktuell Büroräume anmieten müsste, dann könnte ich sofort aufhören da ich nur draufzahle.

Und ich frage mich wozu die 7% wenn der Rest an MwSt. dann über einen unnötigen bürokratischen Kropf einbezogen wird. Sollen doch einfach die normalen 16% verlangt werden und die KSK rein vom Staat getragen - das Ergebnis ist doch dann das selbe, da sowieso für jede künstlerische Leistung (die weiterverarbeitet wird) die Abgabe gemacht werden muss - egal ob der Künstler bei der KSK ist oder nicht.

Und ich verstehe immer noch nicht was einen selbständigen Künstler/Publizisten (egal ob in einer GbR oder sonst wo) z.B. von einem selbständigen Webdeveloper oder Klemptner unterscheidet.
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Beitrag von Jan » 4. Aug 2006, 10:01

Auszüge aus einem schlauen Buch, vielleicht bringen die uns weiter.
Dieses Buch heißt Designers´ Manual - Basiswissen für selbständige Designer
(ISBN 3-934482-00-7).

Ich kanns nur empfehlen. Gerade für Berufsanfänger. Ist natürlich stellweise trocken, aber das gehört leider mit dazu.

Zu Begin erstmal etwas allgmeines über die Künstlersozialkasse:

Zielsetzung und Durchführung des Künstlersozialversicherungsgesetztes
Das KSVG bietet selbständigen Künstlern und Publizisten im wesentlichen den gleichen sozialen Schutz wie Arbeitnehmern. Wie diese werden sie renten-, kranken- und pflegeversichert und zahlen nur die Hälfte der Versicherungbeiträge. Die andere Hälfte wird etwa zu gleichen Teilen aus einer Abgabe der Unternehmen, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten, und einem Zuschuß des finanziert.

(...)
Die KSK hat im wesentlichen zwei Aufgabenbereiche. Der eine Aufgabenbereich betrifft die Feststellung der Zugehörigkeit zum versicherungspflichtigen Personenkreis. Die KSK prüft hier, inwieweit die Voraussetzungen zur Versicherungspflicht nach dem KSVG vorliegen, und erläßt entsprechende Festellungsbescheide über Beginn und gegebenenfalls Ende der Versicherungspflicht. Der andere Aufgabenbereich betrifft die Sicherstellung der Finanzierung der KSK. Die KSK zieht den Beitragsanteil der Versicherten, die Künstlersozialabgabe der abgabepflichtigen Unternehmen sowie den Bundeszuschuß ein.
Die KSK nimmt darüber hinaus gegenüber den gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen und dem Rentenversicherungsträger die entsprechende An bzw. Abmeldungen der Versicherten nach dem KSVG vor und leistet ihnen gegenüber als Beitragsschuldnerin den vollen Sozialvericherungsbeitrag für den einzelnen Versicherten.
(...)

Anmeldung bei der KSK
Designer gehören in der Regel zu den Künstlern, die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetzt (KSVG) in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung pflichtversichert sind. Sie müssen deshalb die Aufnahme ihrer freiberuflichen (künstlerischen) Tätigkeit der KSK melden (§ 11Abs. I KSVG)

Festellung der Versicherungspflicht (allg. Praxis)
Bei der Prüfung der Frage, ob eine Versicherungspflicht nach dem KSVG besteht, orientiert sich die KSK an dem Berufsgruppenkatalog der KSVG-Durchführungsverordnung und des Künstlerberichts der Bundesregierung. Bei Ausübung eines Katalogberufes wird die "Künstlereigenschaft" im allgemeinen unterstellt.
Bei den Berufen, die in dem Berufsgruppenkatalog nicht ausdrücklich genannt werden oder bei denen außer der künstlerischen auch eine gewerbliche Form der Berufsausübung in Frage kommt, findet dagegen eine genaue Einzelfallprüfung statt. Die KSK forder in diesen Fällen eine ausführliche Tätigkeitsbeschreibung an, die zusammen mit dem ausgefüllten "Fragebogen zur Feststellung über die Versicherungspflicht nach dem KSVG" vorgelegt werden muß. Aus dem Fragebogen-Vordruck ist ersichtlich, daß im Bereich "Bildende Kunst/Design" insbesondere die Mode- und Textil-Designer, die Textil-, Holz-, Metall- und Glasgestalter sowie die Graveure und die Gold- und Silberschmiede durch eine genaue Tätigkeitsbeschreiunb nachweisen müssen, daß sie zu den Künstlern im Sinne des § 2 KSVG gehören.

- Handhabung bei den grafischen Gestaltern
Grafik Designer werden von der KSK als Künstler eingestuft. Der Reinzeichner, der lediglich einen vorgegebenen Entwurf ohne eigenes kreatives Zutun in eine reproduktionsfähige Vorlage umsetzt, übt dagegen keine künstlerische Tätigkeit aus.
Die Computergrafik betrachtet die KSK als Grafik-Design-Leistung. Sie wird als künstlerisch anerkannt, sofern der Grafik-Designer den Computer lediglich zur Unterstützung seines eigenen kreativen Gestaltens einsetzt.
Auch das Gestalten von Layouts gehört zum Tätigkeitsbereich des Grafik Designers und wird deshalb als künstlerische Leistung berwertet.(...)
Die Illustratoren haben ebenfalls keine Probleme mit der Anerkennung ihrer "Künstlereigenschaft". Werden allerdings Arbeiten in Airbrush-Technik ausgeführt, fordert die KSK eine genaue Tätigkeitsbeschreibung an. Anhand dieser Beschreibung wird geprüft, ob der Designer mit fertigen Schablonen oder nach eigenen Entwürfen arbeietet.
Der Comic Zeichner wird ohne weiteres als Künstler i.S.d.§ 2 KSVG eingestuft. Dasselbe gilt für Karikaturisten und Trickfilmzeichner. Beim Colorieren von Trickfilm Zeichnungen geht die KSK allerdings davon aus, daß das schlichte Ausmalen von Flächen nicht künstlerisch ist.
(...)

Feststellung der Abgabepflicht
Zur Künstlersozialabgabepflicht hat die KSK einen Fragebogen entwickelt, der sich ebenso wie der Fragebogen zur Versicherungspflicht an dem Berufsgruppenkatalog der KSVG-Durchführungsverordnung und des Künstlerberichts orientiert. Nimmt ein Unternehmer die Leistungen einer Person in Anspruch, die einen der Katalogberufe ausübt, so wird unterstellt, daß es sich um eine künstlerische Leistung handelt und das dafür gezahlte Entgelt demzufolge der Abgabepflicht unterliegt.
Welche weiteren Berufe außer den Katalogberufen als künstlerisch enzustufen sind, läßt sich dem Fragebogen der KSK nicht entnehmen. Dort wird lediglich klargestellt, daß der Berufsgruppenkatalog nur eine beispielhafte Aufzählung von künstlerischen Berufen enthält und nicht abschließend ist. Sob bleibt die Entscheidung darüber, ob ein Entgelt im konkreten Einzelfall für eine künstlerische oder eine gewerbliche Leistung gezahlt wird, letzlich dem Abgabepflichtigen überlassen. Er muß gemäß § 27 KSVG Entgelte, die der Abgabepflicht unterliegen, allein ermitteln und die an die KSK abzuführenden Beträge selbst berechnen. Folglich muß er auch über die Abgrenzung der künstlerischen von den gewerblichen Berufen selbst entscheiden, was gerade bei den Berufen, die nicht in dem Berufsgruppenkatalog der KSVG-Durchführungsverordnung aufgelistet sind, zu erheblichen Problemen führen kann und die Abgabepflichtigen in der Regel überfordern dürfte.
(...)

:P puh. fertig.

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Beitrag von Big_O » 6. Aug 2006, 13:27

Ich erinnere mich nur, dass mein Berater mir damals von der KSK abgeraten hat. Ich hab den Verein auch bis heute nicht ganz durchschaut, trotz mehrfacher Anforderung und Durcharbeitung von deren Infomaterial.

Das is für mich teilweise genauso ein Wust aus offenen Fragen, wie die Beurteilung ob Freiberufler oder Gewerbetreibender.

Die genaue Defintion der Katalogberufe und der "katalogähnlichen" Berufe ist nämlich ein Buch mit sieben Siegeln und die letztendliche Zuweisung obliegt dem zuständigen Finanzamt.

Bedenken sollten all jene, die nicht eindeutig zu den Katalogberufen zählen (und Illustrator steht nicht explizit drinnen), dass das Finanzamt auch noch nachträglich jederzeit den Status ändern kann, sollten die Sachbearbeiter nach einer Prüfung zu dem Schluss kommen, dass man eben doch eine gewerbliche Tätigkeit ausübt. im schlimmsten Fall darf man dann noch ein bißchen Steuern nachzahlen.

Ich bin mir nicht mehr sicher, aber kann es sein, dass man als Mitglied der KSK ohnehin nur 7% Mehrwertsteuer erheben darf, wenn mir das jemand erklären könnte, wärs toll.

@Franz: Soweit ich das bisher überschaue, KANN man das ganze nicht verstehen, weil es keinerlei eindeutige Gesetzeslage gibt. Als "freie Berufe" gelten die Katalogberufe aus dem § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG. ALLES, was dort nicht aufgeführt ist, kann nur als "katalogähnlicher Beruf" durchgehen und die letztendliche Bestimmung liegt beim Finanzamt. Die Logik gebietet eigentlich, dass jeder, der graphisch arbeitet, auch als Graphiker oder Künstler gilt, aber ab wann eine solche Tätigkeit als "gewerblich" gilt ist Ermessensspielraum des Fiskus.

Ich hab damals angerufen, denen exakt beschrieben was ich machen will, so wies in meinem Businessplan auch steht und die Antwort war "Gewerbeschein". Andere sind bei gleicher Tätigkeit bei der KSK und laufen als Freiberufler.
Zuletzt geändert von Big_O am 6. Aug 2006, 13:36, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag von fxk » 6. Aug 2006, 13:36

also wenn ich dich richtig verstehe dann fallen die Abgaben nur bei Freiberuflern an? In Infomaterial das meinem Schreiben beiliegt lese ich es jedoch so dass es egal ist ob der Künstler/Publizist Freiberufler ist oder Selbständig in einer GbR oder gar Geschäftsführer.

Das Absurde ist ja (wie die selbst in einem Beispiel geschildert haben), dass ein Geschäftsführer einer Werbeagentur der 50% seiner Zeit für Verwaltungsarbeiten und die anderen 50% in beraterische Tätigkeiten (kreative Entscheidungen) innerhalb der Firma aufbringt für seine eigene kreative Leistung die 5,8% abführen muss - allerdings vom GESAMTEN Gehalt das er bekommt - nicht nur den 50% die seiner erbrachten kreativen Leistung entsprechen.
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Beitrag von Big_O » 6. Aug 2006, 13:38

Ach ja, als Freiberufler zahlt man auf jeden Fall in die gesetzliche Rentenversicherung ein.....
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Beitrag von digitaldecoy » 6. Aug 2006, 13:41

Also, ich habe auch als Freiberufler nie in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Das kann jetzt natürlich auch ein Fehler gewesen sein, aber irgendwie kommt mir der Gedanke komisch vor, als Freiberufler in einen staatlichen Fond (sei es jetzt Rente oder Krankenkasse) einzuzahlen.
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Beitrag von Big_O » 6. Aug 2006, 13:55

Wenn Du in der KSK bist, zahlst Du über die ein:

KLICK

Mich betrifft es wie gesagt eh nicht, da ich normal mit Gewerbeschein, privater KV und BU und 16% Mehrwertsteuer auf den Rechnungen arbeite. Mir war der ganze Schmuh mit dem Freiberufler zu undurchsichtig. Allein die Tatsache, dass das Colorieren von Zeichentrickfilmhintergründen nicht als "künstlerisch" angesehen wird, hätte mir bei vielen Jobs schon Probleme gemacht.

Ich hab immer das Gefühl, dass ich mit dem Modell ohne Freiberufler flexibler bin, was die Jobs angeht. Außerdem hatte sich das Thema nach dem Anruf beim Finanzamt ohnehin erledigt.

Es wäre eine tolle Sache, wenn sich jemand die Mühe machen würde, das Thema fürs Forum ein für allemal nachvollziehbar und transparent aufzubereiten...aber ich hab wenig Hoffnung, dass das passiert.
aber irgendwie kommt mir der Gedanke komisch vor, als Freiberufler in einen staatlichen Fond (sei es jetzt Rente oder Krankenkasse) einzuzahlen.
Wart mal ab, die Damen und Herren der Politik überlegen in ihrem hilflosen Aktionismus ja gerade, ob Privatversicherte nicht doch noch zur Kasse gebeten werden können, um die leeren gesetzlichen Krankenkassen mit aufzufüllen. Da würde man dann als Privatpatient gleich doppelt bezahlen, den eigenen privaten Beitrag und einen Obolus an die gesetzlichen Versicherungen. Keine Regel kann abstrus genug sein...
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Beitrag von Jan » 7. Aug 2006, 08:20

Ich bin mir nicht mehr sicher, aber kann es sein, dass man als Mitglied der KSK ohnehin nur 7% Mehrwertsteuer erheben darf, wenn mir das jemand erklären könnte, wärs toll.
Defenitiv nicht. Ich bin Mitgesellschafter einer GbR auf freiberuflicher Basis, selbständig und in der KSK. Wir berechnen jede Rechnung mit 16%.

Bedenken sollten all jene, die nicht eindeutig zu den Katalogberufen zählen (und Illustrator steht nicht explizit drinnen), dass das Finanzamt auch noch nachträglich jederzeit den Status ändern kann, sollten die Sachbearbeiter nach einer Prüfung zu dem Schluss kommen, dass man eben doch eine gewerbliche Tätigkeit ausübt.
Die Illustratoren haben ebenfalls keine Probleme mit der Anerkennung ihrer "Künstlereigenschaft". Werden allerdings Arbeiten in Airbrush-Technik ausgeführt, fordert die KSK eine genaue Tätigkeitsbeschreibung an. Anhand dieser Beschreibung wird geprüft, ob der Designer mit fertigen Schablonen oder nach eigenen Entwürfen arbeietet.

Versteh also nicht, wieso Illustratoren nicht darunter fallen?

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Beitrag von artvandeley » 7. Aug 2006, 10:12

Ich versteh nicht ganz, warum hier Gewerbetätigkeit, MwSt und KSK munter zusammengewürfelt werden?

Die Regelung mit den 7% hat mit der KSK nun rein gar nichts zu tun, sondern inwieweit Dein zuständiges Finanzamt Dir diesen Künstlerstatus anerkennt. Kann man auch nachfragen. Die kennen sich zwar meistens gar nicht aus, aber es gibt eindeutige Regeln (sagt mein Steuerberater), wann Du 7% nehmen darfst und wann Du ein Gewerbe anmelden musst oder/und mit 16 % im Spiel bist. Um Irritationen beim FA zu vermeiden sollte man auch dabei bleiben, ich z.B. vermeide es möglichst ( was manchmal von der Aufgabenbeschreibung aber nicht geht) 16% anzugeben.

Die 7%-Regelung hat ja nichts damit zu tun, das der Künstler an sich keinen höher anzunehmenden Mehrwert (der Materialen) durch seine Kunst erzielt ;) , sondern ist als staatliche Unterstützung der kreativen Berufe gedacht. Der Witz bei der ganzen Sache ist , dass Investitionen für mich billiger werden: Bei meinen Rechnungen führ ich 7% ab, wenn ich mir allerdings einen Rechner für 2000.-�re kaufe und dafür die 16%- MwSt absetzen kann (ungeachtet der 3-Jahres Splittung), hab ich auf der einen Seite 320 Euro, die ich abschreiben/anrechnen kann und auf der anderen Seite lediglich 140 Euro, dich ich ans Finanzamt für eine Rechnung über 2000.-� abführen müsste. Macht eine Differenz von 180 .- , die mir zurückbezahlt werden. Von allen beruflichen Investitionen bekomm ich also 9% Prozent zurück, nächstes Jahr werden es sogar dann 12% sein. Voll der Rabatt.

Jetzt kann man da natürlich lange lamentieren, warum da keine Bemessungsgrenzen eingeführt wurden aber sorry, dafür kann ich persönlich nichts. Diese ganze "Kreativität" und "Kunst" ist denk ich dem Staat fast so suspekt wie "selbstständig". Fast. Insofern ist das zugegebenerweise merkwürdig gelöst. Insgesamt aber doch mehr Nutzen als Schaden denk ich.

Und die KSK ist wie gesagt ne ganz andere Geschichte :)

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Beitrag von Taros » 7. Aug 2006, 10:29

Hallo.
Lese gerade zufällig mit und kann aktuell nur sehr wenig hierzu beitragen, da ich beruflich unterwegs bin.
Ach ja, als Freiberufler zahlt man auf jeden Fall in die gesetzliche Rentenversicherung ein.....
Soweit ich weiß, ist das freiwillig und keine Pflicht.

Ich habe mal versucht, in die KSK reinzukommen, aber zum einen wurde mir abgeraten und zum anderen ist der Fragenkatalog teilweise sowas von unrealistisch und eigenartig, das ich da nicht durchgestiegen bin. Zudem habe ich die meisten Punkte nicht erfüllt.
Mein bisherige Erfahrung war, das es nahezu unmöglich war als "moderner Grafiker" (ausschließlich Computergrafik etc.) in die KSK zu gelangen.

Wenn ich nun lese, was FXK schreibt und welchem Zwang man selbst und die Kunden scheinbar ausgesetzt sind, dann sehe ich diese Methode als existenziell gefährlich und fragwürdig.

Sollte das mal auf mich zukommen, dann werde ich einen Anwalt einschalten, um mich a) zu erkundigen und b) um ggf. etwas zu machen. Ich hätte in diesem Fall auch kein Problem gegen eine Sammelklage, denn nur die bewirken etwas.

Ich glaube, das ist ein Thema, mit dem man sich mehr befassen muss. Sehr gefährlich, was da abgeht.

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Beitrag von Taros » 7. Aug 2006, 10:42

NACHTRAG:
Das ist mir wichtig: Ich möchte hier die KSK nicht schlecht machen. Ich glaube, das es eine sehr gute Einrichtung ist.

Allerdings sollte dieses System eine "Renovierung" erhalten, da die Eintritts-Voraussetzungen nach meiner Ansicht völlig veraltet und nicht mehr zeitgemäß sind.

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Beitrag von Jan » 7. Aug 2006, 11:08

Ich versteh aber nicht ganz, warum einem abgeraten wird in die KSK einzutreten? Weil man dadurch einen großen Vorteil hat? Mich würden mal die Argumente interessieren, die gegen die KSK sprechen. Ich zahl jedenfalls nur noch die Hälfte für die Krankenkasse und das ist ne Menge Schotter den man da spart.

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Beitrag von Big_O » 7. Aug 2006, 12:42

Um Irritationen beim FA zu vermeiden sollte man auch dabei bleiben, ich z.B. vermeide es möglichst (was manchmal von der Aufgabenbeschreibung aber nicht geht) 16% anzugeben.
So mach ich das auch.....hast Du eine Ahnung, wo man vielleicht im Netz nachlesen kann, ab wann welcher Märchensteuersatz anfällt?

Und, wenn Du Dich mit dem Thema KSK etc. gut auskennst, könntest Du vielleicht noch ein paar Takte zu dem Thema schreiben?

Ich hab demnächst auch mal wieder einen Termin mit Steuerberater und Finanzberater, da kann ich auch nochmal nachfragen.
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