Nutzungsrechte <-> Geheimhaltung

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Duracel
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Nutzungsrechte <-> Geheimhaltung

Beitrag von Duracel » 3. Apr 2008, 12:23

Mich würde mal interessieren, wie artvandeley und Co seitens der Illustratoren, die überaus professionell arbeiten und sich nicht für dumm verkaufen lassen ;), oder Daniel, Eric o.ä. seitens Einkauf von Grafiken für PC-Spiele folgendes halten.

Und zwar gehts mir darum zu wissen, wie ich es im Idealfall berechnen soll, wenn ich Bilder unter eine Geheimhaltungsklausel stellen muß. Gehen wir mal davon aus, dass die Grafik (vorerst) nur für den internen Gebrauch verwendet wird. (Ideenvisualisierungen/Storyboards o.ä.) Dementsprechend halt erstmal nicht veröffentlicht werden dürfen, damit die Konkurrenz keinen Einblick gewinnen kann.

D.h. im Grunde verzichte ich damit auch auf alle weiteren darüber hinausgehenden persönlichen Nutzungsrechte und mir entgeht jegliche Möglichkeit Werbung für meine Arbeit zu machen.

Artvandeley hat letztens in einem anderen Thread folgendes geschrieben:
Die letztendliche Nutzung Deiner Illus ist bei einem Buyout egal, ob oft gezeigt oder gar nicht, Buyout ist buyout und wird nicht unter dem Nutzungsfaktor 2,0 abgegeben.
Normal sind so gefühlte 2, 5.
Schön und gut, wenn es so klar als Buyout deklariert wird, aber was ist eben, wenn die Arbeiten per se keiner breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden?

Es wäre mir auch neu, dass man bei Storyboards irgendwas großartig an Zusatzgeldern kassiert, weil man auf die eigene Nutzung verzichtet. Rainer Laws meinte, dass es im Grunde quasi einfach die Natur der Sache ist, dass Werbestoryboards geheimgehalten werden müssen; er würde nach 'nem Jahr bei guten Arbeiten mal freundlich nachfragen bzw. wenn der eigentliche Werbespot gesendet wird, erübrige sich das nachfragen.
Klingt für mich zwar nachvollziehbar, aber nichtsdestotrotz als etwas "unfair" dem Illustrator gegenüber.

D.h. wie sollte so eine Geheimhaltung eigentlich preislich zu werten sein?
Ziel ist, woran kein Weg vorbeiführt.

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digitaldecoy
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Beitrag von digitaldecoy » 3. Apr 2008, 18:44

Hmm, ich hab ein bißchen drüber nachgedacht und ich würde sagen, dass es nicht üblich ist, sowas als Faktor bei der Honorarberechnung zu betrachten. Ich meine, es hindert Dich natürlich niemand daran, einen Aufpreis zu verlangen wenn Du die Arbeiten niemals zeigen darfst. Aber ob den jemand zahlen wird, ist fraglich. Realistischer wäre da vielleicht, dass Du beim Vertragsschluss vereinbarst, ab wann Du Deine Arbeit spätestens zur Eigenwerbung verwenden darfst. Bei Veröffentlichung des Projektes ist das ja kein Problem und für den Fall, dass ein Projekt nicht veröffentlicht wird, kann man ja vielleicht einen Stichtag vereinbaren.
Besuch mich doch Mal in meinem Personal Showroom! - http://www.digitalartforum.de/forum/vie ... php?t=1604

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Beitrag von artvandeley » 4. Apr 2008, 00:22

So seh ich das auch. Die Geheimhaltung des Projekts wird selbstverständlich vorausgesetzt. Mir wurden oft schon Faxe geschickt, die ich unterschrieben zurücksenden solle, bevor mit mir überhaupt über das Projekt gesprochen wurde.

Aber Deine Frage geht ja mehr darum den meist unvermeintlichen Nachteil der späteren oder sogar verbotenen werblichen Präsentation vergütet zu bekommen. Auch das wäre mir neu und ist ein Umstand, mit dem man zur Not leben muss.
Im Grunde ist das eine Frage Deiner Verträge, in den Geschaftsbedingugen der IO heisst es dazu : "Alle von ihm (dem/der Illustrator/in) erbrachten Leistungen dürfen uneingeschränkt zum Zweck der Eigenwerbung genutzt werden, es sei denn, dass ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist."
Wenn Du also Deiner Kalkulation/Deinem Angebot immer schön Deine Wunschliste beiheftest und diese nicht beanstandet wird kannst Du alles so zeigen was Du hast, Baby. ;-)

Ausnahmen wären also nur das zeitlich unbegrenzte Buyout mit seitenlangen Geschäftsbedingungen der Agentur, eine teure Nummer , die wahrscheinlich auch relativ schnell an die Öffentlichkeit gebracht werden soll. Sollte es trotzdem nicht dazu kommen, würde ich spätestens nach einem Jahr mal nachfragen.
Und es gibt noch die Fälle, in denen Du wie gesagt eine Geheimhaltungserklärung unterschreibst, die genau diese Umstände abdeckt. Dann kannst Du nur die Kröte schlucken, oder es lassen.
Insgesamt sind diese Ausnahmen aber wirklich selten, ich würde mir wegen denen keinen grossen Kopf machen und mich lieber in der Zeit auf neue Projekte stürzen.

Hau rein
art

MartinH.
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Beitrag von MartinH. » 4. Apr 2008, 00:56

Nimm so viel du kriegen kannst, wie sich der Preis genau aufschlüsselt ist doch egal ;).

Ich würd auch versuchen ein Datum zu vereinbaren ab dem du die Sachen auf jeden Fall zeigen darfst. Dann hast du kaum mehr einen Nachteil daraus. Viel mehr an Kohle wirst du wahrscheinlich nicht rausholen können. Bei kompletten NDAs hätte ich mehr Hemmungen.

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Duracel
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Beitrag von Duracel » 4. Apr 2008, 11:19

Ja danke euch dreien! :)

Ich hatte es schon so eingeschätzt; aber mir ging es vorallem auch darum Gewissheit darüber zu erlangen nicht doch eine gängige professionelle Verfahrensweise o.ä. zu übersehen. So kann ich das jetzt erstmal als "soweit ergründet" abhaken.
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