Und zwar gehts mir darum zu wissen, wie ich es im Idealfall berechnen soll, wenn ich Bilder unter eine Geheimhaltungsklausel stellen muß. Gehen wir mal davon aus, dass die Grafik (vorerst) nur für den internen Gebrauch verwendet wird. (Ideenvisualisierungen/Storyboards o.ä.) Dementsprechend halt erstmal nicht veröffentlicht werden dürfen, damit die Konkurrenz keinen Einblick gewinnen kann.
D.h. im Grunde verzichte ich damit auch auf alle weiteren darüber hinausgehenden persönlichen Nutzungsrechte und mir entgeht jegliche Möglichkeit Werbung für meine Arbeit zu machen.
Artvandeley hat letztens in einem anderen Thread folgendes geschrieben:
Schön und gut, wenn es so klar als Buyout deklariert wird, aber was ist eben, wenn die Arbeiten per se keiner breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden?Die letztendliche Nutzung Deiner Illus ist bei einem Buyout egal, ob oft gezeigt oder gar nicht, Buyout ist buyout und wird nicht unter dem Nutzungsfaktor 2,0 abgegeben.
Normal sind so gefühlte 2, 5.
Es wäre mir auch neu, dass man bei Storyboards irgendwas großartig an Zusatzgeldern kassiert, weil man auf die eigene Nutzung verzichtet. Rainer Laws meinte, dass es im Grunde quasi einfach die Natur der Sache ist, dass Werbestoryboards geheimgehalten werden müssen; er würde nach 'nem Jahr bei guten Arbeiten mal freundlich nachfragen bzw. wenn der eigentliche Werbespot gesendet wird, erübrige sich das nachfragen.
Klingt für mich zwar nachvollziehbar, aber nichtsdestotrotz als etwas "unfair" dem Illustrator gegenüber.
D.h. wie sollte so eine Geheimhaltung eigentlich preislich zu werten sein?