Urheberrecht - Delacroix in Plakat verwursten

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BurningPeanut
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Urheberrecht - Delacroix in Plakat verwursten

Beitrag von BurningPeanut » 28. Sep 2010, 13:49

Halli Hallo,

wie der Titel schon sagt geht es darum das ich das bekannte Bild von Delacroix "la liberté guidant le peuple" in einem Poster verwenden wollte, das hier für eine Theateraufführung unserer Schule werben soll.

http://www.artrenewal.com/pages/artwork ... size=large

Allerdings möchte ich keine Probleme mit irgendwelchen Urheberrechten bekommen, weswegen ich mir Gedanken mache ob ich das Bild einfach verwenden kann.
Natürlich war ich nicht untätig und habe das ganze schon gegoogelt und bin zu dem Ergebnis gekommen, dass das kein Problem sein sollte, weil der Künstler seit über 70 Jahren tot ist.
Stimmt das oder irre ich mich ?

MartinH.
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Beitrag von MartinH. » 28. Sep 2010, 13:52

kann schon sein, die frage ist aber auch, wer die rechte an dem foto des bildes hat. kann sein, dass du das nur verwenden dürftest wenn das foto unter einer entsprechenden lizenz steht, oder du eine lizenz erwirbst, oder selbst ein foto machst, was dir wiederum der besitzer des bildes (wahrscheinlich ein museum) wahrscheinlich nicht erlauben wird:D.

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WhiteLady
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Beitrag von WhiteLady » 28. Sep 2010, 14:03

Poah, Urheberrecht... schwierige Sache, immer wieder. Bedenke, auch alles, was du hier im Forum darüber an Wissen bekommst, ist keine Rechtsberatung, sondern sind nur Gedanken und Sichtweisen, darauf berufen kannst du dich im Zweifelsfall nicht.

Vom Gefühl her würde ich sagen, darfst du, eben wegen dieser "70 Jahre tot" Regelung. Aber ich wär mir da auch unsicher.

Ich hab mal noch nach "Bildzitat" gegoogelt und wikipedia sagt dazu:
Bildzitate sind rechtlich am schwierigsten zu handhaben. Bildzitate sind einerseits als Großzitate (im wissenschaftlichen Bereich) gerechtfertigt, andererseits aber nach herrschender Lehre auch als Große Kleinzitate möglich.
In wissenschaftlichen (und populärwissenschaftlichen) Werken ist nach § 51 UrhG das Großzitat zulässig.

Seit langem ist aber auch das große Kleinzitat, das vom Gesetzeswortlaut bis 31. Dezember 2007 nicht gedeckt war (Nr. 2: zulässig ist es, Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk anzuführen), in der Rechtsprechung anerkannt.

Voraussetzung ist, dass das Bild nicht verändert wird und eine korrekte Quellenangabe erfolgt. Das Landgericht Berlin erließ eine einstweilige Verfügung (Beschluss, Photonews 4/2000, 12), die ein Schwarzweiß-Foto aus dem Buch Odessa betraf, das vom Tagesspiegel leicht beschnitten und blau eingefärbt worden war. Die Veröffentlichung wurde der Zeitung untersagt: Ein Zitat erfordere einen Zitatzweck und eine Auseinandersetzung mit dem Bild im Text, wobei das Bild nur unverändert und mit zutreffender Quellen- bzw. Urheberangabe veröffentlicht werden darf.
Deutschland

Im deutschen Urheberrecht gilt für Zitate § 51 UrhG (Stand: 1. Januar 2008):

„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn

1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
3. einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.“

– UrhG § 51 Zitate

Hieraus leitet sich das sog. "Zitatprivileg" ab, das sich der grundgesetzlich garantierten Weltanschauungs-, Kunst-, Meinungs-, Informations-, Presse- und Wissenschaftsfreiheit verdankt (Art. 4 und 5).

Noren
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Beitrag von Noren » 28. Sep 2010, 14:26

Denke mal eher nicht, dass das, was BurningPeanut vorhat, unters Zitatrecht fallen wuerde.

Sollte aber trotzdem ok sein:
http://de.wikipedia.org/w/index.php?tit ... 0721214057
Siehe Abschnitt zur Lizenz weiter unten.
Zur Sicherheit wuerd ich's direkt da runterladen und mich darauf berufen.

Steven
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Beitrag von Steven » 28. Sep 2010, 15:05

Das Bildzitat ist grundsätzlich problematisch, es ist eigentlich kaum möglich ein Bild "in Teilen" zu zitieren, weshalb ein Bildzitat eigentlich immer gleich ein Großzitat darstellt - welches nur für wissenschaftliche Werke zulässig ist.
Weil das aber irgendwie an der Realität vorbei geht gibt es im Sprachgebrauch das "große Kleinzitat" oder "kleine Großzitat" - das "Kleinzitat" ist nämlich eigentlich auf sprachliche Werke beschränkt. Im Gegensatz zum Großzitat aber sowohl für wissenschaftliche als auch belletristische Arbeiten erlaubt, denn die Nutzung des neuen Werkes wird durch $51 nicht wirklich beschränkt.
Unabhängig davon wie man das Bildzitat jetzt aber nennt bleibt die Grundvorraussetzung für ein Bildzitat, dass das Werk auch ohne das zitierte Bild Substanz haben muss und verständlich ist, und das zitierte Bild nur ein Hilfsmittel zum Verständnis des neuen Werkes darstellt.

Du könntest also mit dem Bildzitat als kleines Großzitat durchkommen, aber ich kanns Dir nicht versichern. Das ganze ist leider schwammig formuliert. Was der Rechtssprechung Ermessungsspielraum einräumen soll ist für uns Laien unvorteilhaft, solange wir nicht alle Verfahren und Urteile kennen, die im Zusammenhang mit dem Bildzitat geführt und gefällt wurden.

Ansonsten berücksichtige was Martin sagte. Das "Werk" selbst mag zur öffentlichen Nutzung frei sein, doch die Fotos die vom Werk im Netz zu finden sind, sind es meistens (noch) nicht.

Für Dich interessant aber dürfte sein, dass selbiges Bild bei Wikipedia im Medienarchiv zu finden ist.
http://de.wikipedia.org/w/index.php?tit ... 0721214057
Wikipedia hat die fotografische Reproduktion in ihrem Medienarchiv als "gemeinfrei" eingestuft, was bedeutet dass Du diese fotografische Reproduktion vollkommen frei ohne das Einholen weiterer Lizenzen verwenden darfst.


edit: da war Noren schneller ^^
Grüße,
Steven

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Beitrag von tomi » 28. Sep 2010, 15:24

hmm also solange es für die schule verwendet wird, fällt es glaub ich sowieso in eine art wissenschaftliche nutzung o.ä.

das ist so wie du auf der uni auch alles mögliche im rahmen deiner ausbildung für abhandlungen skripten usw. benützen darfst ohne, dass jemand hier rechtlich jedes bild abklären muss!

aber natürlich ist ein poster wieder was öffentliches usw.
im grunde habe ich keinen plan und sollte die schnauze halten :D

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Beitrag von BurningPeanut » 28. Sep 2010, 17:00

Wow, danke für die vielen Antworten und den Wikipediatipp.
Gut dass ich nochmal nachgefragt habe, an die Rechte der Fotos hatte ich gar nicht gedacht.

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Beitrag von Jan » 29. Sep 2010, 14:08

Urheberrecht wird hier sowieso nicht verletzt, denn das verfällt 70(?) Jahre nach dem Tods des Urhebers. Du könntest eventuell die Rechte des Fotografen der das Bild Fotografiert hat verletzen, aber auch nur dann, wenn du sein Foto eins zu eins übernimmst. Wenn du das Bild aber nachmalst ist das ganze unproblematisch.

Ich bin kein Anwalt, aber ich bin mir sehr sicher.

oder anders: Wäre ich bei Günther Jauch und der neue Joker würde hier zum Einsatz kommen, würde ich aufstehen.

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Beitrag von tomi » 29. Sep 2010, 16:43

ich glaube nachmalen will ers nicht :roll:
Zuletzt geändert von tomi am 29. Sep 2010, 17:54, insgesamt 1-mal geändert.

BurningPeanut
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Beitrag von BurningPeanut » 29. Sep 2010, 17:11

Nachmalen wäre schon eine Möglichkeit, aber für so einen unbezahlten "Job" dann doch zu aufwendig. :P

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Beitrag von WhiteLady » 29. Sep 2010, 21:35

Und wenn du es vereinfachst? Das Bild ist so bekannt, erkennen wird man es dann immernoch. Aber man könnte z. B. ne monochrome Vektorgrafik mit simplem Cel Shading draus machen oder sowas. Oder eine etwas modernere Schönheit da vorn an stellen, in derselben Pose, aber mit wallenden Haaren und etwas schlanker. Gut, das wäre vielleicht nicht in Delacroix´ Sinne - aber er kann sich ja nicht mehr wehren B)

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