Matte Painting Rechtslage

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Cri
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Matte Painting Rechtslage

Beitrag von Cri » 16. Dez 2012, 23:10

Hallo Community,

ich habe eine Frage zur Rechtslage bei Matte-Paintings.
Da man seine Bilder ja auch irgendwie veröffentlichen will, (sei es Internet, Druck usw...), sollte man ja alle Rechte am Bild haben.
Beim Matte-Painting bediene ich mich gegebenenfalls aber auch bei anderen Quellen wie z.B. der Google-Bildersuche.

Nehmen wir ein Beispiel:
Auf einem Foto ist eine Häuserfront zu sehen, die ich gerne verwenden würde. Nun stelle ich die Häuserfront frei (ca. 50% des Gesamtbild´s) und baue sie in meinem Bild ein. Darf ich das?

Liegt das Recht des Urhebers nur beim gesamten Bild oder auch bei Bildausschnitten? Naiv gesagt: wer kann denn nachweisen, dass ich jene Häuserfront nicht auch aus diesem Sichtwinkel fotografiert habe?! Und wie verhält es sich, wenn ich ein Motiv (von einem fremden Foto) 1:1 nachzeichne?

Vielleicht hat von euch schon jemand Erfahrung damit?

Vielen Dank schon mal.

schindermichel
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Beitrag von schindermichel » 17. Dez 2012, 09:34

Hallo Cri,

dein Frage lässt sich, fürchte ich, nicht generell beantworten.
Grundsätzlich darfst du aus vorhandenen Elementen eigene Werke erschaffen, solange diese Werke die sogenannte Schöpfungshöhe erreichen um als "eigenständig" zu gelten.
Was das nun im Detail bedeutet ist wohl Ermessenssache, klar definierte Regeln kann es dazu eigentlich nicht geben.

Ganz persönlich reime ich es mir so zusammen (Was aber keinerlei Rechtsbedeutung hat): Solange die "geklaute" sache nicht zum Wesentlichen Teil meines Werks wird, ist mein Gewissen rein.
Ich versuche das an deinem Beispiel zu verdeutlichen:

A) Die Häuserfront ist teil eine künstlerisch hochwertigen Fotografie und dort wichtiger Teil des Inhalts und der Komposition (z.B. wegen einer Spannenden Perspektive oder eines tollen Schattenwurfs o.Ä.). Wenn ich nun, bei ehrlicher Prüfung, feststelle, das ich genau diese Aspekte, die den Wert der ursprünglichen Fotografie ausmachen, in mein Bild übernehme, bzw. diese gar zum Hauptaspekt mache, dann ist was falsch, weil dann bediene ich mich der "Kraft" des ursprünglichen Motivs, ohne dabei selbst etwas neues draus zu machen.

B) Ist die Häuserfront in der Vorlage nur ein eher unwichtiges, zufälliges Element (z.B. im zufälligen Hintergrund eines Urlaubsschnappschusses), und benötige ich das ebenfalls nur als eine Element unter vielen, dann sehe ich da kein rechtliches Problem, eine collagenhafte Sammlung von Zitaten oder Bildschnipseln sollte in meinen Augen als eigenständiges Werk gelten dürfen.

Es ist eine recht weite Grauzone, aber wenn du ehrlich das Gefühl hat du schaffst etwas wirklich Neues aus deinem Material, dann sollte es meißt auch in Ordnung gehen.

Cri
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Beitrag von Cri » 17. Dez 2012, 09:54

Moin schindermichel,

danke für deine hilfreiche Antwort.
A) Die Häuserfront ist teil eine künstlerisch hochwertigen Fotografie und dort wichtiger Teil des Inhalts und der Komposition (z.B. wegen einer Spannenden Perspektive oder eines tollen Schattenwurfs o.Ä.). Wenn ich nun, bei ehrlicher Prüfung, feststelle, das ich genau diese Aspekte, die den Wert der ursprünglichen Fotografie ausmachen, in mein Bild übernehme, bzw. diese gar zum Hauptaspekt mache, dann ist was falsch, weil dann bediene ich mich der "Kraft" des ursprünglichen Motivs, ohne dabei selbst etwas neues draus zu machen.
So ist mir ja schon mal ziemlich geholfen. Denn man will ja eigene Werke erschaffen, und keine abgewandelte Kopie des Originals. Ich glaube sogar, so oder so ähnlich das auch schon mal vor Jahren irgendwo gelesen zu haben (vom Sinn her dass Gleiche) - beim lesen ist´s mir bekannt vorgekommen. Nur habe ich über die Suche und allgemein bei Google keine Info´s mehr darüber gefunden.

Ja, ich sehe das nur als Hinweis und nicht als Rechtsberatung. Dafür sollte man doch lieber andere Stellen aufsuchen. :D

In diesem Sinne... vielen Dank an Dich.

Gruß
Cri

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aeyol
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Beitrag von aeyol » 17. Dez 2012, 12:26

Du kannst auch mal im Urheberrecht unter den Paragraphen 23 und 24 herumlesen (Stichwort "Freie Benutzung" und "Bearbeitung"), Cri:

zB da Freie Benutzung
Wenn ich kein Frosch wär´, könnten Vögel fliegen.

Cri
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Beitrag von Cri » 17. Dez 2012, 14:41

Toller Tipp!!!

Vielen Dank aeyol.

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jacky
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Beitrag von jacky » 19. Dez 2012, 14:29

hmm, das Urheberrecht ist ein weites Feld.
Ich habe in letzter Zeit oft Airbrush für Fahrzeuge gemacht und lasse mich da regelmäßig inspirieren von anderen Kunstwerken auf anderen Autos und so. Selbst mein Auto, das ich von Autoda.de geholt hab, hat schon sein eigenes Motiv bekommen :). Solange man etwas neues daraus macht ist es okay, denke ich. Eine 100%ige Kopie wäre eine Straftat, es sei denn man gibt die Quelle mit an.
watch it closely

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