Erste Aufträge - Was muss angemeldet werden?

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Maidith
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Beitrag von Maidith » 20. Sep 2013, 08:49

Hi Lukas,

als Illustrator/Concept Artist bist du Freiberufler, KEIN Gewerbe. (Ein "Kleingewerbe" o.ä. gibt es auch nicht)

Sag dem Finanzamt, dass du freiberuflich als Illustrator tätig sein wirst, und dass du eine Steuernummer möchtest.
Die gehört u.a. auf deine Rechnungen für deine Auftraggeber. So muss die Rechnung aussehen: http://www.io-home.org/leistungen/grund ... errechnung

Wenn du schätzt, dass du weniger als 17.500€ Umsatz im Jahr machen wirst, kannst du beim Finanzamt angeben, dass du die "Kleinunternehmerregelung" in Anspruch nehmen willst, so dass du keine Umsatzsteuer nehmen und keine Umsatzsteuererklärung machen musst.

Dann sammelst du Belege über deine Betriebsausgaben.
Und behältst den Überblick über deine Betriebseinnahmen.

Bis zum 31.5. jedes Jahres musst du eine Einkommenssteuererklärung und eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung ans Finanzamt via ELSTER übermitteln.

Noch Fragen? :) Lies das hier, das erklärt alles noch besser. ---> https://www.mediafon.net/ratgeber.php3

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Duracel
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Beitrag von Duracel » 21. Sep 2013, 17:43

Ich rate davon ab mit dieser Kleinunternehmerregelung zu starten - ich habe das selber damals gemacht und im Prinzip schiebt man damit nur auf, was später aber schwieriger wird nachzuvollziehen.

Ich würde lieber direkt Umsatzsteuer ausweisen - dieses Geld sparen - und dann mit Kleinstbeträgen lernen, wie das funktioniert mit dem Finanzamt!

Kurz die Punkte, die für mich nicht so einfach waren:
Das Geld, was du einnimmst, darfst du keinesfalls alles ausgeben!
Denn ein Teil davon landet nur vorläufig in deiner Tasche.
Wieviel das ist, liegt aber daran, wieviel zu einnimmst, und das weißt du erst mit einiger Verzögerung!
Wer es gewohnt ist, das Geld auf seinem Konto auszuschöpfen, kann böse auf die Schnauze fallen.

Wenn du im Jahr weniger als den Freibetrag einnimmst (um die 8.000€), zahlst du keine Einkommenssteuer; danach aber Schritt für Schritt immer mehr.
D.h. wenn du plötzlich doch fleißig Aufträge bekommst und bei 12.000€ landest, dann zahlst du davon um die 700€ Einkommenssteuer. Bei 24.000€ aber schon um die 4.000€.

Wenn du ersteinmal ein/zwei Jahre über dem Freibetrag arbeitest, dann zahlst du die Einkommenssteuer schon vorab nach einer vorläufigen Schätzung; aber wenn die Einkommenssteuer zum ersten mal fällig wird, dann zahlst du womöglich einen Batzen Geld auf einen Haufen.

Wenn du einen Steuerberater zu Hilfe nimmst (ist grundsätzlich immer zu empfehlen, aber kein Muß) kommen auch hier nocheinmal Kosten auf dich zu! Und diese Kosten sind eben auch immer "nachträglich" ... auch wenn diese Kosten ähnlich wie Steuern nicht fest sind, sondern immer in Relation zu deinem Einkommen stehen.
Für Einkommenssteuererklärung, Umsatzsteuererklärung, Überschussermittlung und Buchführung(inkl. Kontieren der Belege) können schnell ein paar hundert Euro zusammenkommen.
Mir hilft es enorm, meine Übersicht zu behalten - und da geht es den meisten Illustratoren so, denn es bedarf gänzlich anderer Stärken als beim Zeichnen.

Damit ist der Kuchen aber leider immernoch nicht ganz verteilt. Denn wenn du Geld einnimmst, mußt du dich auch Krankenversichern! Und hier reicht die Studenten-Krankenversicherung nur bis zu einem bestimmten Betrag. D.h. auch hier drohen mitunter Nachzahlungen! D.h. lieber einmal mehr zur Krankenkasse dackeln und nachfragen, als zuwenig; oder aber eben das Ganze über die KSK laufen lassen, da ist auch schon die Renten/Pflegeversicherung automatisch mit drinn, keine Ahnung, wo man sich da sonst melden würde. Als Illustrator kommt man in der Regel relativ problemlos in die KSK.

Das sind so die Punkte, die man aufjedenfall -von Anfang an- mitbedenken muß!
Ziel ist, woran kein Weg vorbeiführt.

Tobias-M
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Beitrag von Tobias-M » 27. Sep 2013, 00:42

Wenn Du für einen internationalen Kunden innerhalb der EU arbeitest, brauchst Du auch eine USt-ID-Nummer.

http://de.wikipedia.org/wiki/Umsatzsteu ... ionsnummer

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Maidith
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Beitrag von Maidith » 27. Sep 2013, 08:04

für einen internationalen Kunden innerhalb der EU
... und in dem Fall will das Finanzamt auch noch eine "zusammenfassende Meldung" darüber haben. Es kommt immer irgendwas hinzu, und irgendwann wächst es einem über den Kopf.
Deswegen kümmert sich meine Steuerberaterin um alles.

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