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Steuerlast senken

Verfasst: 11. Aug 2015, 10:05
von NIWO
Hallo Leute,

welche Erfahrungen könnt ihr teilen, während eurer Informationssammlung zur Steuerlast Senkung?
Welche allgemeinen und wenig bekannte Möglichkeiten gibt es?
Existiert eine Quelle speziell für Kreative?

Habt ihr Listen mit den euch betreffenden Steuer-Abzügen, die evtl. auch Quellenangaben mit genauen Erläuterungen beinhalten?

Freue mich auf Feedback.

NIWO

Verfasst: 11. Aug 2015, 14:24
von Maidith
Alle Ausgaben, die direkt in Zusammenhang mit deiner kreativen freiberuflichen Tätigkeit stehen, können von der Steuer abgesetzt werden. Das sind z.B.:

Mitgliedschaft in der IO oder ähnlicher Berufsverband
Fahrtkosten zu Kunden oder Messen
Büromiete (auch teilweise Wohnungsmiete beim Homeoffice) + Nebenkosten
Eintrittstickets zu Messen
Alle Arbeitsmaterialien (Software, Computer, Möbel, Druckertinte, Schreibkram... u.v.m.)
Werbematerialien, die du für deine Services machen lässt (Flyer, Postkarten, Kunstdrucke...)
Portokosten
Mitgliedschaft in der BG ETEM oder ähnlicher Berufsgenossenschaft
KSK-Beiträge
Webhosting fürs Portfolio
Kosten für Steuerberater/in
Weiterbildungskosten (Teilnahme an Seminaren o.Ä.)

Noch Fragen?

Verfasst: 12. Aug 2015, 22:47
von NIWO
Bei welchen der genannten Punkten müsste man trennen, wenn es um das Angestelltenverhältnis in der Kreativ-Branche geht?

Waren diese Punkte alle die du kennst oder welche gäbe es da noch?

Verfasst: 14. Aug 2015, 08:41
von Maidith
Das sind alle, die ich kenne und die auf mich zutreffen/zugetroffen haben. :) Es kann je nach Umständen noch weitere geben, aber da solltest du einen Steuerberater fragen.
Bei welchen der genannten Punkten müsste man trennen, wenn es um das Angestelltenverhältnis in der Kreativ-Branche geht?
Verstehe ich nicht, was meinst du?

Verfasst: 14. Aug 2015, 11:55
von NIWO
Maidith hat geschrieben:
Bei welchen der genannten Punkten müsste man trennen, wenn es um das Angestelltenverhältnis in der Kreativ-Branche geht?
Verstehe ich nicht, was meinst du?
Ich meine, die genannten Punkten treffen auf das Angestelltenverhältnis als auch auf Selbstständige zu oder muss man das unterscheiden?

Verfasst: 18. Aug 2015, 11:21
von schlummi
Ich meine, die genannten Punkten treffen auf das Angestelltenverhältnis als auch auf Selbstständige zu oder muss man das unterscheiden?
Ja. Alles was Maidith aufgezählt hat, bezieht sich auf einen Selbständigen. Als Angestellter kannst Du gar nichts davon steuerlich geltend machen. Das alles soll Dein Arbeitgeber Dir zu verfügung stellen, der das alles dann selbst von den Steuern absetzen darf. ;)
Kosten für Steuerberater/in
Soviel ich weiss nicht komplett. Etwa 40%, glaub ich... :(

Verfasst: 20. Aug 2015, 10:28
von Dine
Weiterbildungen kann man doch auch als Angestellter absetzen. Also sofern die Weiterbildung zum Beruf passt. Oder?

Verfasst: 25. Aug 2015, 17:05
von schlummi
nein.