Altersvorsorge für Freiberufler

Tobias-M
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Beitrag von Tobias-M » 22. Mai 2010, 12:33

Sinngemäß:
Steven hat geschrieben:Nachdem ich mir heute morgen nochmal alle mögliche Infos zur KSK und Versicherungspflicht für bildnerische Künstler zu Gemüte geführt habe (...)

Bei einer Betriebs- & Buchprüfung kann auch die Versicherungspflicht überprüft werden und wenn dann festgestellt würde, dass der Geprüfte Versicherungspflichtig über die KSK ist, aber nicht Mitglied ist, können Beiträge rückwirkend eingefordert werden. Plus Bußgeld.
(...)
Ich bleibe also bei meiner schon zuvor geäußerten Einschätzung dass man als Illustrator (der ja auch in der Liste der versicherungspflichtigen Berufe der KSK geführt wird), in die KSK muss.
Das "muss" macht mich hellhörig. War mir bisher nicht bewusst. Kannst Du ein paar Rechtsgrundlagen anführen bzw. Literatur zum Thema?

MartinH.
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Beitrag von MartinH. » 22. Mai 2010, 12:45

@Steven: Also ich hab damals bei verschiedenen Leuten rumgefragt fast jeder hat mir ein bisschen was anderes zur KSK gesagt, und unterm Strich gabs ein paar mehr Stimmen dafür, das die KSK für mich keine Pflicht sei. Und da mein Versicherungsberater dies auch meinte und sagte finanziell würde es sich für mich nicht lohnen, hab ich halt beschlossen da nicht reinzugehen. Sollte ich irgendwann in 10 Jahren mal aus mir nicht verständlichen Gründen mit der sprichwörtlichen Pistole auf der Brust gezwungen werden da einzutreten und Beiträge nachzuzahlen ist es halt so.
Da auf meinen Rechnungen immer 19% statt der für Künstler üblichen 7% MwSt. stehen, halte ich es für unwahrscheinlich, dass bei einer Steuerprüfung meiner Kunden jemand auf die Idee kommt ich müsse doch eigentlich in die KSK.
Mein Vertrauen in das gesetzliche Rentensystem ist sehr sehr gering, das ist der Hauptgrund, warum ich mit der KSK rein gar nichts zu tun haben will. Da ist vielleicht sicher DAS du was kriegst, aber nicht wie viel. Und ich fürchte es wird sehr wenig sein was da dann später für uns rauskommt, wenn wir das Rentenalter erreichen.
Im worst case, falls ich doch da rein muss, kann ich meine private KV Mitgliedschaft und die private Rentenvorsorge auf ruhende Mitgliedschaft/beitragsfrei schalten. Dann hab ich keine Doppelbelastung. Das was ich bis dahin an Privat-Rente eingezahlt hab ist dann ja nicht plötzlich "weg", und KV Beiträge werden soweit ich weis nicht nachgefordert.

Bin gespannt was du noch so rausbekommst, schonmal vielen Dank für deine Hilfe!

Steven
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Beitrag von Steven » 22. Mai 2010, 13:45

Über das Gesetz über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten (Künstlersozialversicherungsgesetz, KSVG) werden hauptberuflich selbständige Künstler und Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Das Künstlersozialversicherungsgesetz wird von der Künstlersozialkasse in Wilhelmshaven umgesetzt.
http://www.bmas.de/portal/15330/kuenstl ... esetz.html

aus dem Künstlersozialversicherungsgesetz:
http://bundesrecht.juris.de/ksvg/index.html
§ 1
Selbständige Künstler und Publizisten werden in der allgemeinen Rentenversicherung, in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der sozialen Pflegeversicherung versichert, wenn sie

1. die künstlerische oder publizistische Tätigkeit erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausüben und
2. im Zusammenhang mit der künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit nicht mehr als einen Arbeitnehmer beschäftigen, es sei denn, die Beschäftigung erfolgt zur Berufsausbildung oder ist geringfügig im Sinne des § 8 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch.
§8
(1) Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung sowie in der sozialen Pflegeversicherung beginnt mit dem Tage, an dem die Meldung des Versicherten nach § 11 Abs. 1 eingeht, beim Fehlen einer Meldung mit dem Tage des Bescheides, durch den die Künstlersozialkasse die Versicherungspflicht feststellt. Sie beginnt frühestens mit dem Tage, an dem die Voraussetzungen für die Versicherung erfüllt sind. Ist der selbständige Künstler oder Publizist in dem Zeitpunkt, in dem nach Satz 1 die Versicherungspflicht beginnen würde, arbeitsunfähig, beginnt die Versicherungspflicht an dem auf das Ende der Arbeitsunfähigkeit folgenden Tage.
(1a) (weggefallen)
Von
http://www.freie-berufe.de/Versicherung ... 316.0.html
Auch unter den nichtverkammerten Freiberuflern gibt es Personen, die nach § 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI über die Deutsche Rentenversicherung Bund (ehemals Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) rentenversicherungspflichtig sind, da sie laut Gesetzgeber als sozial schutzbedürftig gelten. Zu diesem Personenkreis zählen:
....
Künstler und Publizisten (über die Künstlersozialkasse)
...
Künstlersozialkasse selbst sagt:
http://kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch ... 0d7f8a4236
16.
Die Rentenversicherung nach dem KSVG ist eine PFLICHTversicherung, d. h. eine Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht sieht das Gesetz nicht vor, ist also nicht möglich.
17.
Eine Befreiung von der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
and so on... zur KSK bzw. dem Künstlersozialversicherungsgesetz gibts noch einige Texte im Netz und auch als Buch.
Buchlinks kann ich erst morgen geben, wenn ich wieder zuhause bin und Zeit hatte sie rauszusuchen.

Martin:
Kommt natürlich auf die Vorsorge-Strategie an die Du wählst. Natürlich verlierst Du dein bereits eingezahltes Geld nicht auf einmal, aber es kann sein, dass Du bei längerer Nichtbedienung der Einzahlungsvereinbarung "Rendite" verlierst. Und damit evtl. keine bzw. geringere Zinsen auf dein eingezahltes Geld erhälst als über ein ganz normales GiroKonto.
Aber das sind dann wieder Detailsachen und die hast Du vor allem wenn Du bereits beraten wirst, sicher eh schon auf dem Radar.

MartinH.
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Beitrag von MartinH. » 22. Mai 2010, 13:53

Ja, aber ich konnte nirgendwo was finden, das mich einwandfrei als künstler ausweist. Weder seh ich mich selbst als Künstler, noch gebe ich gegenüber meinen Kunden vor einer zu sein. Ich seh mich da eher auf einer Ebene wie ein Handwerker oder ein Arzt. Und mich als "sozial schutzbedürftig" einzustufen wär auch bescheuert, dafür verdien ich zu gut. Die KSK sollte ja dafür da sein den schlecht verdienenden Künstlern zu helfen und nicht allen kreativen Freiberuflern die normal verdienen das Leben noch schwerer zu machen.

Steven
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Beitrag von Steven » 22. Mai 2010, 14:52

Hier noch der Link zur Infoseite bzw. dem PDF der IO (hätte ich auch gleich mal machen können):
http://www.io-home.org/leistungen/grundlagen/ksk

und der Link für Dich, Martin, zur Berufstabelle der versicherungspflichtigen Berufe der KSK.
....
I
Illustrator
http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeu ... saetze.pdf

MartinH.
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Beitrag von MartinH. » 22. Mai 2010, 16:53

Danke Steven.

Das System ist doch... pervers.

Der Typ bei der VBZ hat mir übrigens damals von der KSK abgeraten und gesagt das sei keine Pflicht und für mich wären PKV und private Rentenvorsorge besser.

driver
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Beitrag von driver » 26. Mai 2010, 09:33

Ich denke, in Zeiten wie diesen kann man sich nicht früh genug über das Thema Altersvorsorge informieren. Meiner Meinung nach ist eine Streuung der Vorsorgeformen auch die beste Möglichkeit, da kann am wenigsten passieren. Ich habe momentan Bausparverträge und klassische Altersvorsorgeformen und auch Altersrückstellungen in der privaten Krankenversicherung kommen für mich in Frage. Ich habe auch schon eine Investition in Gold überlegt, habe aber auch schon Stimmen gehört, die das für gar nicht so sicher erachten, da sind manche Tagesgeldkonten besser um gegen die Inflation anzugehen.

schindermichel
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Beitrag von schindermichel » 26. Mai 2010, 16:44

Da ich mich auch schonmal mit dem Thema KSK auseinandergesetzt habe hier noch ein Einwurf von mir:

Ich habe da mal mit einem in KSK Fragen erfahrenen Anwalt gesprochen und der hat mir folgendes vermittelt:
• Illustratoren sind in der KSK PFLICHTversichert, d.h. man hat hier keine Entscheidungsfreiheit. Wer sich als sog. Künstler dieser Pflichtvers. verweigert begeht sogar eine Ordnungswidrigkeit.
• Nun aber die Andere Seite: Die KSK verbraucht jede Menge Geld und und hat keinerlei Interesse aktiv Mitglieder zu "werben". (Ist ja nachvollziehbar: jeder Versicherte bekommt da ja die Hälfte seiner Beträge...). Es besteht also in Realität keine Gefahr das die KSK auf einen zukommt oder gar ein Verfahren bzgl. der Versicherungspflicht anstrebt. Desweiteren besteht keine Gefahr bzgl. einer Rentenbeitragsnachzahlung (im Falle eines verspäteteten Eintritts) da die KSK hier auch kein Interesse hat die Rentenbeiträge nachzuzahlen. Diese Angaben haben zwar keine offizielle Grundlage, laut diesem Anwalt könne man sich da aber mit großer Sicherheit drauf verlassen.

Wer nun auf Nr. Sicher gehen will der kann eine Mitgliedschaft beantragen und die Tätigkeitsbeschreibung so formulieren das eine Absage wahrscheinlich ist (technische beratung, Reinzeichnung, Programmierung etc..). Damit wäre man dann erstmal draussen.

Ich persönlich bin nicht in der KSK, bin mir aber nicht sicher ob das nun klug ist oder nicht. Ich trage mich seit Jahren mit der Überlegung was denn nun, vor allem mit Blick aufs rentenalter besser sein könnte. Ein Grund nicht in die KSK zu gehen ist die Tatsache das ich evtl (nur ganz vielleicht) mal eine GmbH gründen will - und dann wäre man wieder draussen und müsste sich wieder stärker privat orientieren. So ein Wechsel der Strategie ist aber ja nicht so ganz prickelnd für eine langfristige Anlage.

Da mir finanziell-strategische Dinge aber Instant-Kopfschmerzen bereiten drücke ich mich vor einer Entscheidung bzw. bleibe erstmal bei meinen privaten Wurschteleien (eine wenig günstige PKV und eine sehr mittelmässige Altersvorsorge: Lebensversicherung, Riesterrente, etc.). Immerhin zahl ich grad eine Immobilie ab – das zählt ja da auch bedingt dazu und beruhigt mein schlechtes Gewissen etwas.

Steven
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Beitrag von Steven » 27. Mai 2010, 11:00

Da ich gerade mit Martin via Skype darüber spreche, aber das Gefühl habe, das in dem Gespräch auch Information sind die andere ebenfalls interessieren könnten, folgende Anmerkungen:

Bevor man sich über die konkrete Anlagestrategie Gedanken macht, muss man sich seines Kapitalbedarfs im Alter bewusst sein. Ja wir haben Glück, dass wir bleibender Gesundheit unseren Beruf noch bis über das Renteneintrittsalter hinaus betreiben und damit Geld verdienen können. Aber um die Bedarfsrechnung einfach zu halten, sage ich einfach mal: Ab 67 mach ich nix mehr.
Weiterhin behaupte ich, dass ich jetzt 25 Jahre alt bin, also 42Jahre Ansparzeitraum für meinen Kapitalbedarf im Alter habe.

Am Anfang der Bedarfsrechnung steht, wieviel Geld ich im Alter pro Monat benötige.
1.000€, 1.500€ oder 2.000€ oder mehr (fürs mehr werd ich jetzt nicht rechnen).

Diese Bedarfseinschätzung beruht auf meiner heutigen Kaufkraft-Erfahrung. In 42Jahren ist salopp gesagt, das Geld aber nicht mehr genau so viel wert wie heute.
Die mittlere Inflation (errechnet aus den Werten für den Zeitraum 1951 - 2009) beträgt 2,68%. Daraus ergibt sich folgender "Wertverlust"

1.000€ Vermögen heute (entsprechen)= 329,30€ Kaufkraft in 42Jahren
-> 1000€ Kaufkraft = 3.036,73€ Kapitalbedarf in 42Jahren

1.500€ heute = 493,95 €
-> 1500€ Kaufkraft = 4.555,09€ Kapitalbedarf

2.000€ heute = 658,60€
->2000€ Kaufkraft = 6.073,46€ Kapitalbedarf

Gruselig, nicht wahr?
Ich weiß, dass ich im Alter von 87 Jahren sterben werde. Meine Rentenbezugsdauer ist also 20Jahre - oder 240Monate. Daraus ergibts sich ein Gesamtkapitalbedarf beim Renteneintritt von

240 x 3.036,73€ = 728.815,2€
240 x 4.555,09€ = 1.093.221,6€
240 x 6.073,46€ = 1.457.630,4€

Ausgehend von meinen 42 Jahren Ansparzeitraum und erstmal den Zins und Zinseszins außen vor gelassen, müsste ich um diesen Kapitalbedarf zu decken ab sofort und für die nächsten 42 Jahre (504 Monate) einen monatlichen Betrag von

728.815,2€ : 504 = 1446,06€
1.093.221,6€ : 504 = 2169,09€
1.457.630,4€ : 504 = 2892,12€

zurücklegen. Das ist wirklich angsteinflößend. Aber glücklicherweise rettet uns der Zins und Zinseszins den Arsch und macht die Altersvorsorge auch für Normalverdienende möglich. Ich stelle die Berechnung für folgende Zinssätze auf: 2% (also unter der Inflationsrate), 2,68% (= Inflationsrate), 3%, 4%, 8%.

Kapitalbedarf von 728.815,2€ (= monatlich 1.000€ heutiger Kaufkraft)
2% : 936,36€ monatliche Ansparrate
2,68% : 799,17€
3% : 740,46€
4% : 579,42€
8% : 199,62€

Kapitalbedarf von 1.093.221€ (= monatlich 1.500€ heutiger Kaufkraft)
2% : 1.404,54€ monatliche Ansparrate
2,68% : 1.198,75€
3% : 1.110,68€
4% : 869,13€
8% : 299,44€

Kapitalbedarf von 1.457.630€ (= monatlich 2.000€ heutiger Kaufkraft)
2% : 1.872,73€ monatliche Ansparrate
2,68% : 1.598,33€
3% : 1.480,91€
4% : 1.158,84€
8% : 399,25€

Und tada, "fertig" ist die Bedarfs- und monatliche Anlagebetragsberechnung.
Das Ganze ist ein wenig eine Milchmädchenrechnung, aber um sich einen Überblick bzw. ein Bewusstsein für den Bedarf zu verschaffen, ist diese Rechnung ausreichend korrekt. Ausgehend von dieser Rechnung kann man jetzt nach Anlagestrategien suchen, die dem persönlichen Bedarfsziel optimal entsprechen.

Hoffe es war hilfreich was ich hier von mir gegeben habe.
Grüße,
Steven

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Neox
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Beitrag von Neox » 27. Mai 2010, 13:06

mein größtes Problem ist halt, dass ich mich garnich per Rente an Deutschland binden will.
Ich kann niemals 40 Jahre vorrausplanen ich kann ja nichtmal sagen was ich in 5 Jahren machen werde, für mich spricht nichts dagegen Deutschland zu verlassen, ob nun für kurze Zeit oder für Immer sei mal dahin gestellt.
Aber die ganzen hiesigen Rentenformen bauen ja darauf, dass ich hier bleibe da sie hier gefördert werden usw. wenn ich mich dann in 20 Jahren dazu entscheide für immer in Timbuktu zu bleiben bringt mir ne Riester oder Rürupp oder was auch immer Rente rein garnix mehr.
Ist ein wenig anstrengend das ganze Thema.
bonus vir semper tiro

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Beitrag von bobby1 » 20. Jul 2010, 11:53

Ich traue inzwischen gar keiner Pensionsversicherung mehr und male mir schon aus, wie ich in reiferen Jahren irgendwo in der wilden Natur und von Tieren umgeben leben werde :-) Das ist doch viel netter, als immer kalkulieren zu müssen wie viel Geld am Monatsende noch da ist.
Ah ja da fällt mir noch ein: Vielleicht finde ich ja auch einen netten Arbeitgeber der eine betriebliche Altersvorsorge hat. Naja bin mir aber nicht sicher ob ich dem dann mehr traue als einer Pensionsversicherung, aber es wäre sicherlich schön das zu haben. Besser man hat als man hätte.

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Beitrag von Borstdi » 17. Jan 2011, 14:23

Neox hat geschrieben:mein größtes Problem ist halt, dass ich mich garnich per Rente an Deutschland binden will.
Ich kann niemals 40 Jahre vorrausplanen ich kann ja nichtmal sagen was ich in 5 Jahren machen werde, für mich spricht nichts dagegen Deutschland zu verlassen, ob nun für kurze Zeit oder für Immer sei mal dahin gestellt.
Aber die ganzen hiesigen Rentenformen bauen ja darauf, dass ich hier bleibe da sie hier gefördert werden usw. wenn ich mich dann in 20 Jahren dazu entscheide für immer in Timbuktu zu bleiben bringt mir ne Riester oder Rürupp oder was auch immer Rente rein garnix mehr.
Ist ein wenig anstrengend das ganze Thema.
Wenn du tatsächlich den Rest deines Lebens Freiberufler bist, ist die Rente nutzlos das stimmt, aber wenn du nun einmal ein paar Jahre in die Rentenkasse einzahlst (aus welchen Gründen auch immer) Hast du ja später Anspruch darauf, wenn du private Altersvorsorgen abschließt, spielt es ohnehin keine Rolle wo du letztendlich wohnst.


_______________________
Deutschland vs Spanien (!) http://www.finanznachrichten.de/nachric ... en-003.htm

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appo
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Beitrag von appo » 22. Jan 2011, 18:09

bobby1 hat geschrieben:Ich traue inzwischen gar keiner Pensionsversicherung mehr und male mir schon aus, wie ich in reiferen Jahren irgendwo in der wilden Natur und von Tieren umgeben leben werde :-)
kinder zeugen so viele es geht und hoffen das man bei einem wohnen darf :D

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schlummi
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Beitrag von schlummi » 25. Jan 2011, 15:26

wenn ich das alles hier lese, fühle ich mich glücklich und erleichtet, weil ich noch nie von einem richtigen illustrator gehört habe, der wirklich in die rente gegangen ist. ich geb mir hoechste mühe das auch mir so ein unglück nie passieren möge. ;) :roll:

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Beitrag von sabri » 1. Okt 2011, 19:59

Ich traue inzwischen gar keiner Pensionsversicherung mehr und male mir schon aus, wie ich in reiferen Jahren irgendwo in der wilden Natur und von Tieren umgeben leben werde
:D Das Beste ist natürlich, wenn man auch noch eine betriebliche Altersversorgunghat. Aber es ist ja auch nicht so einfach eine gute Altersversorgung zu finden. Man muss da natürlich auch einen guten Arbeitgeber haben, dem sowas auch wichtig ist und der gerne die Altersversorgung der Mitarbeiter auch mit finanziert.

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Beitrag von woetze » 4. Okt 2011, 16:33

Naja, soviele gute Arbeitgeber gibts leider nicht;)

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Beitrag von ricpaulo » 21. Nov 2011, 13:13

Ich wäre mir da zu Beginn gar nicht so sicher mit dem Selbständig sein, wie kannst du jetzt schon wissen, dass das gut läuft? Ich meine wenn du jetzt mit dem Studium fertig bist.... Als ich würde mich da nicht sofort festlegen, aber ist schon wichtig, weil ohne Lösung man ja Zeit verliert...

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Beitrag von bilgi » 25. Nov 2011, 15:35

Ich wäre mir da zu Beginn gar nicht so sicher mit dem Selbständig sein, wie kannst du jetzt schon wissen, dass das gut läuft? Ich meine wenn du jetzt mit dem Studium fertig bist.... Als ich würde mich da nicht sofort festlegen, aber ist schon wichtig, weil ohne Lösung man ja Zeit verliert...
Da hast du mit Sicherheit Recht. Man muss sowohl bei solchen Existenz-Fragen als auch bei dem Abschluss von irgendwelchen zusätzlichen privaten Versicherungen etwas vorsichtig sein. Ich habe jetzt beispielsweise in den letzten Monaten des Öfteren eine Berufsunfähigkeitsversicherung angeboten bekommen. Aber ich bin gegenüber solchen Versicherungen eher skeptisch eingestellt.

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Beitrag von woetze » 28. Nov 2011, 10:12

Man sich wirklich nie mit der Selbständigkeit sein. Es ist immer mit Risiken verbunden und letzlich ist die ganze Sache auch mit Glück verbunden.

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Jabo
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Beitrag von Jabo » 14. Dez 2011, 18:26

Noch mal zurück zur KSK-Sache. Ich erinnere mich an die selbe Diskussion vor ein paar Jahren hier im Forum. Während ich damals gerade mein Studium angefangen habe und mittlerweile kurz vor Abschluss stehe, hat sich für mich einiges geändert und ich bin auch etwas in Zugzwang, da ich nicht vorhabe, in nächster Zeit angestellt zu sein, sondern neben dem Studium schon seit knapp zwei Jahren selbständig bin und es bleiben will. Dass die KSK eine Pflichtversicherung ist, hatte ich total vergessen.

Nun verdiene ich mein Geld mit meiner selbstständigen Tätigkeit. Ich wünschte ja, dass ich mehr künstlerische Aufträge hätte, allerdings bewegt sich alles im Bereich Werbung, in den seltensten Fällen ist grafisches dabei. Und vor einigen Tagen wurde ich selbst zum ersten Mal mit folgendem Fall konfrontiert: „Sie sind ja selbstständig, d.h. den Auftrag können wir nicht mit Ihnen abschließen, weil wir dann KSK zahlen müssen. Wir geben Aufträge nur an GmbHs.“ – Das ist natürlich der absolute Abturner, aber ich hatte schon seit einiger Zeit gehört, dass sowas halt vorkommt, weil sich jeder von der KSK verarscht fühlt.

Nun versuche ich, immer beide Seiten zu verstehen. Die KSK ist toll für diejenigen, die von ihr die Beiträge bezahlt bekommen (wobei ich auch hier schon andere Stimmen gehört habe, sobald man eben etwas mehr verdient als der brotlose Künstler).

Die Unternehmen, die abgabepflichtige Rechnungen bekommen, haben Angst, vor allem weil eine Prüfung ja ergeben könnte, dass für mehrere Jahre nachgezahlt werden muss. Das macht es mir – nicht von der KSK versichert, aber mit abgabepflichtigen Rechnungen – natürlich besonders schwer. Ich habe nichts von den Abgaben, die meine Kunden auf meine Rechnungen zahlen müssen.

Nun muss ich ernsthaft überlegen, mit einem Freund eine KG oder GmbH zu gründen. Obwohl das eigentlich keiner von uns machen will – wir wären gern so ungebunden wie möglich – ist es die einzige Möglichkeit, weil unsere Kunden nicht auf unsere Rechnungen KSK-Abgabe zahlen müssen.

Eine perfide Situation, die es mir schwer macht, dem System KSK Sympathie entgegen zu bringen.

MartinH.
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Beitrag von MartinH. » 14. Dez 2011, 18:43

wenn dir das nächst mal jemand mit so nem ksk spruch kommt fragt doch mal ob die allen ernstes glauben eine gmbh sei automatisch billiger sei als dein honorar + ~8%.

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lucy
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Beitrag von lucy » 14. Dez 2011, 19:04

Ich kenn mich mit dem ganzen Kram auch nicht wirklich gut aus,
aber Stöbern im alten Thread und kurzer Netz-Recherche hört es sich aber so an als würde
man auch KSK zahlen müssen, wenn man " Zusammenschlüsse natürlicher Personen" beauftragt.
Dabei gibt es wohl auch noch Unterschiede zwischen GbR oder KG und GmbH.
Aber allgemein kommt es wohl eher auf die Tätigkeit an als auf die Geschäftsform des Künstlers.

http://www.akademie.de/fuehrung-organis ... ofuer.html
Die KSK-Abgabe muss zahlen, wer

nicht nur gelegentlich Honorare an Künstler und Publizisten zahlt, und zwar

an natürliche Personen (also an echte Menschen, im Unterschied zu juristischen Personen wie etwa Vereine) oder

an Zusammenschlüsse natürlicher Personen wie etwa GbR bzw. BGB-Gesellschaften, OHGs und KGs.

(Mehr zur Unterscheidung von Personengesellschaften steht im Beitrag "Rechtsformen im Überblick".)

Bei Zahlungen an GmbHs und Agenturen gibt es einige hochkomplizierte Besonderheiten, die nur im Einzelfall zu klären sind.
florianbiege.blogspot.com

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Beitrag von Jabo » 14. Dez 2011, 19:21

Lucy:

http://kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch ... werter.php

Punkt 9
Nicht abgabepflichtig sind:
  • Zahlungen an juristische Personen
  • Zahlungen an eine Kommanditgesellschaft (KG)
  • Zahlungen an eine GmbH & Co. KG
  • die gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer,
  • steuerfreie Aufwandsentschädigungen (z. B. Reise- und Bewirtungskosten)
    Entgelte, die im Rahmen der so genannten Übungsleiterpauschale in Höhe von 1.848 € jährlich (ab 2007: 2.100 € jährlich) steuerfreie Aufwandsentschädigungen sind ( § 3 Nr. 26 EStG).
(Hervorhebung durch mich)


MartinH:

In diesem Fall geht es nicht um den einen Auftrag. Aber auf 5 Jahre im Nachhinein (?) Abgaben auf alles nachzahlen, was jemals an Künstler-Rechnungen gekommen ist, das setzt die Bereitschaftsschwelle, mit der Abgabenzahlung anzufangen, erheblich hoch.

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Beitrag von lucy » 14. Dez 2011, 19:33

ah okay, danke. dann glauben wir mal lieber der KSK direkt.

hab gerade noch folgenden link gefunden, vielleicht interessant:
http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeu ... r_GmbH.php
florianbiege.blogspot.com

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Beitrag von Jabo » 14. Dez 2011, 20:07

Oha. Vielen Dank ebenfalls. Das macht das Ganze natürlich wieder schwierig. Natürlich würden sich sicherlich Wege finden, meine Arbeit als Geschäftsführer einer GmbH/KG so zu definieren, dass ich gar keine künstlerische Tätigkeit ausübe. Mit solchen Grauzonen will ich mich aber eigentlich nicht befassen.

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