Künstlersozialkasse - WTF?

artvandeley
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Beitrag von artvandeley » 18. Mär 2008, 11:35

Ne, ich hab mich missverständlich ausgedrückt. Sorry.
Bin ansonsten klar Deiner Meinung, bei dem ganzen Richtlinien-Dschungel ist es es wohl unmöglich keine Fehler zu machen.

schindermichel
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Beitrag von schindermichel » 18. Mär 2008, 12:05

Um mal ins Grundsätzliche abzudriften: Wie schon erwähnt halt ich die Förderung+Unterstützung von Kunstschaffenden für richtig. Was ich aber wiederum gar nicht nachvollziehen kann ist erstens die mangelnde Wahlfreiheit der Künstler und zweitens die praktische Anwendung der KSV Gesetzgebung.

Wieso darf jeder Schreiner, Klempner, Anwalt, Arzt seine Selbständigkeit so betreiben wie er es für richtig hält während sog. Künstler sich nicht privat absichern dürfen. Der Staat schätzt mich aufgrund meines Berufes also als unfähig ein für mein Auskommen und meine Absicherung selbst zu sorgen – Wie eine derartige Ungleichbehandlung den Weg in deutsche Gesetzestexte findet kann ich nicht nachvollziehen.
Der Statt muss sich hier einfach entschieden: Will er mit der KSK bewusst Kunstschaffende fördern? Falls ja sollte er der Tatsache ins Auge sehen das sich so etwas nicht selbst tragen kann sondern diese eine lupenreine Subvention darstellt. Die Krampfhaften Versuche die KSK irgendwie wirtschaftlich zu machen konterkarieren deren Sinn (z.B. durch die künstliche Preissteigerung der KSA).

Die Anwendung dieses Gesetzes ist der zweite Skandal – die KSK hat sich die letzten 30 Jahre versteckt, es ist fast niemand mit den Regelungen und Pflichten vertraut, die Anwälte beurteilen vieles was im KSVG steht als schwammig und interpretationsfähig. Woran soll sich der kleine Freiberufler nun also halten?
Mit welchem Recht wird das m.E. von der Behörde selbst verursachte Informationsdefizit in der Branche mit einem Schlag derart hart sanktioniert (5 Jahre Nachzahlung der KSA für Verwerter)? Von den zahllosen unsinnigen Details dieser KSA (Abgabe für nicht in der KSK befindliche MA, Abgabe auf die Gesamthonorare inkl. Fremdkosten, etc...) möchte ich gar nicht anfangen...
Mir fehlt für dieses undurchsichtigen und unprofessionellen Gesetzeswust jegliches Verständnis, ich bin neben dem Kunstschaffen auch noch (ein gaanz kleiner) Unternehmer, als solcher wünsche ich mir ein klares und EINFACHES Regelwerk!

fxk
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Beitrag von fxk » 18. Mär 2008, 12:10

Meiner Meinung nach müsste das Gesetz umgeschrieben und Leute die lediglich Gebrauchsgrafiken erstellen (also reiner Dienstleister sind) von der KSK ausgenommen werden, da sich dies in meinen Augen in keinster Weise von einem anderen Handwerk unterscheidet. Ein Schreiner der einen Stuhl entwirft ist genau so kreativ wie jemand der einen Avatar malt.
Somit könnte die KSK das Geld den "richtigen" Künstlern ohne festes Einkommen zuteilen.
I'm the great Cornholio - I need some TP for my bonghole...

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Taros
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Beitrag von Taros » 18. Mär 2008, 13:28

So einfach ist das alles nicht.

Die KSK hat seid ihrer Gründung 1983 das Problem, das sie nicht mehr genau unterscheiden kann, wer Künstler ist und wer nicht, insbesondere seit Einführung der Computergrafik.

Selbst wenn die KSK genau unterscheiden könnte, wer Künstler im Sinne von Kunst ist und wer nicht, so würde sich dann ein weiteres Problem einstellen, das wir bereits kennen: von wem sollte die KSK das Geld einnehmen? Von den Unternehmen die nur Künstler beauftragen oder von allen? Zur Zeit wird quasi Geld von allen Unternehmen eingefordert, die "künstlerische Arbeiten" beauftragen, da dies einfacher ist, wenn auch ungerecht denen Gegenüber, die nicht in die KSK aufgenommen werden, aber trotzdem in der Liste der Künstler geführt werden.

Würde man nur noch von denen Geld einfordern, die nur "Künstler" beauftragen, dann würden diese schnell keine Aufträge mehr an Künstler vergeben und damit würde ein derartiges System zusammenbrechen.

Alles nicht so einfach.

Ihr müsst es so sehen: Je mehr Unternehmen in die KSK einzahlen, desto geringer fällt der Anteil aus, der gezahlt werden muss und damit der "Abgabeschmerz". Auf der anderen Seite müsste die Liste der sogenannten Künstlerberufe unbedingt noch einmal reformiert werden. Allerdings ist das die derzeit schwerste Aufgabe, da die Grenzen viel zu schwammig sind.

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Beitrag von schindermichel » 18. Mär 2008, 13:38

Hi Taros, aber genau da stimmt doch schon die grundsätzliche Logik nicht: Wenn die Verwerter es sich leisten können mit gewissen Beträgen die KSK zu unterstützen, dann könnten Sie dieses Geld auch den Künstlern direkt geben. Andersherum: Die KSA verringert die Honorare der Künstler, schließlich kann der Auftraggeber nur eine bestimmte Summe für eine Leistung ausgeben – weil sich diese zusammensetzt wird ihm, ganz im Gegensatz zum Künstler egal sein. Wir ich schon sagte: diese Querfinanzierung der KSK läuft der Idee, die Absicherung der Künstler finanziell zu stützen, zuwider, da die Künstler diesen Service so oder so indirekt selbst finanzieren müssen (Nicht ganz, natürlich, aber eben doch zum teil)

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Beitrag von Taros » 18. Mär 2008, 14:09

Ich habe mich darüber schon Stunden und Tage und mit ganz vielen verärgerten Menschen unterhalten. Daher gehe ich nicht weiter auf diese Diskussion ein, da es ermüdend und uneffektiv ist. Ich habe leider nicht die Macht und die Kontakte um diese Situation zu ändern.

Sorry, aber ich weiß auch das vieles derzeit ungerecht ist.
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MartinH.
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Beitrag von MartinH. » 18. Mär 2008, 17:57

@Taros und Schindermichel: Aha, das heißt also "eigentlich" wäre ich dort pflichtversichert, bin aber nicht verpflichtet mich selbst da zu melden bzw. es bleibt straffrei wenn ichs nicht mache, und wenn doch, dann muss ich auch nichts nachzahlen. Dann kann ich ja immerhin in der Hinsicht beruhigt so weitermachen wie bissher :). Vielen Dank!

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Beitrag von .MattRoeder » 25. Sep 2008, 15:07

Hallo liebe Leute,

als ich vor längerem dieses Thread las, hatte ich schon dieses eigenartige Gefühl, dass der ganze schmarn irgendwann auch auf mich zurück fällt.
Heute wars dann auch soweit, mich plagt also nun folgendes Problem:

Vorgeschichte:
mein Plan war/ist es am 1. Oktober ein sog. Holztechnik Studium an der [url=ttp://www.ba-dresden.de]Berufsakedemie Dresden[/url] zu beginnen, Das Studium besteht zum einen aus einem gewohnten theoriebezogenen Studienteil und zum anderen, und da sitzt das Problem, einem praxisbezogenen Teil.
Also eine Art Duales Studium, in dem ich Blockweise entweder Studiere oder in einem Unternehmen beschäftigt bin. Dieses Unternehmen muss man sich selbst suchen, dass habe ich getan und auch ein wirklich sympathisches gefunden: http://www.grasreiner-design.de
Da mich an dem Studium nicht in erster Linie das technische sondern das Gestalterische mit fundiertem technischen Hintergrundwissen interessiert und die Firma wäre dafür nahezu perfekt und überhaupt alles drumherum, nette Arbeitgeber, herrliche Werkstatt in einem alten hab zugewachsenen Fabrikgelände, usw... und Grunde war soweit auch schon alles geregelt, hätte heute Abend nur noch den Arbeitsvertrag unterzeichnen müssen.
bis ich heute Vormittag leider einen bedauerlichen Anruf bekam.

Das eigentliche Problem:
in dem mir eröffnet wurde, dass aus der ganzen leider doch nichts wird, weil Veith (der Chef) eben auch zum Clan der Künstlersozialkasse gehört und nach einem Gespräch mit einem Unternehmensberater klar wurde, dass er nur einen Angestellten (welchen er leider schon hat) beschäftigen darf, ansonsten fliegt er aus dem Club raus und darf danach irgendwie auch nie wieder rein - was er verständlicherweise nicht riskieren möchte.

Recherche
Nachdem ich die Ba und auch direkt bei der KSK anrief, habe ich folgende Infos bekommen:
- zum einen meinte der Berater bei der KSK, bezieht sich dieses "Verbot" nur auf Sozialabgabepflichtige Arbeitnehmer und es gäbe wohl eine Ausnahmereglung für Auszubildende
- In der Ba teilte man mir, mit dass ich ja vom Status Student und nicht Azubi bin, also "Sozialabgabe frei" bzw. es dort ja Sonderreglungen gibt.

Aber so recht wussten beide nicht wie das gehandhabt wird und wenn man sich die Aussagen so anschaut entkräften und bestätigen sie sich irgendwie gleichermaßen :)



Evtl. hat jemand von euch schon diesbezüglich Erfahrungen gemacht, oder kennt sich zumindest ein wenig besser mit den ganzen Sozialreglungen Student/Azubi aus.
Ich steh halt ziemlich im Regen, da soviel Zeit bis zum ersten nicht mehr bleibt und ich auch keinen richtigen Alternativplan besitze, meine derzeitige Wohnung schon gekündigt und wenn ich nichts bis zum ersten finde, ich doch noch einen Monat Zivildienst hier in Chemnitz leisten müsste, ohne Unterkunft.


- scheiß Künstlersozialkasse, Matti[/url]

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Beitrag von Taros » 25. Sep 2008, 15:20

Ich würde mit Deinem zukünftigen AG sprechen, der Dir zunächst die Absage erteilt hat. Er soll sich nach Möglichkeit die Sache schriftlich geben lassen, am besten von beiden der KSK und BA, damit nicht eine von den Einrichtungen kommt und meint was nachzufordern.

Denn wie es scheint, muss es ja doch gehen.

Be creative
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Beitrag von Jabo » 25. Sep 2008, 20:44

- vager nonsense post, sorry -

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Beitrag von .MattRoeder » 25. Sep 2008, 21:33

ja, ich konnte mir daraus jetzt auch irgendwie nich so viel nehmen, bzw. habe es auch nich so richtig verstanden.

Der AG hat die Info jetzt erstmal nur von seinem Unternehmensberater und daraufhin mir angesagt. Es ist halt ein komisches gefühl jetzt nocheinmal nachzuhaken, da man ja denkt solche Leute wissen über solches bescheid, also indirekt deren Kompetenz anzuzweifeln.
Andererseits ist die KSK, wie ich hier so mitbekommen habe, ansich ja ein recht schwer überschaubares Konstrukt.

Ich hab jetzt jedenfalls nochmal beim unternehmen angefragt und mir bleibt nur zu hoffen, dass die den ganzen Mist nochmal direkt zur KSK schicken, um das dort überprüfen zu lassen.
Förderlich ist dieser mehraufwand in der Entscheidungsfindung des Unternehmens natürlich nicht.

shit happens, Matthias

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Casmo
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Beitrag von Casmo » 24. Jun 2009, 09:58

Ok da hab ich jetzt nen ewig alten thread ausgegraben und hoffe ich bin hier richtig. Das Thema KSK ist für mich jetzt grad sehr aktuell. KSK ja oder nein ist da die Frage. Da gibt es für mich immer noch viel Verwirrung. :? Auf der einen Seite zahlt die KSK doch anteilig für mich in die Rentenversicherung und Krankenkasse ein, was mir natürlich sehr gelegen kommt. Nun gibt es aber immer wieder das Argument, dass eine Mitgliedschaft in der KSK evtl. Auftraggeber abschreckt. Soweit ich das Verstanden habe, muss der Auftraggeber aber 5% (oder so) des Jahresgehalts, welches er allg. für künstlerische Arbeit ausgegeben hat, an die KSK zahlen. Also unabhängig davon, ob man bei der KSK gemeldet ist oder nicht. Stimmt das so? Mich würden da mal ein paar Meinungen von Leuten interessieren, die bei der KSK gemeldet sind. Habe auch gehört, dass es schwierig ist da wieder rauszukommen. Auch wenn ich nicht wüßte aus welchem Grund man das wollen sollte. Also wäre cool wenn mir da Jemand ein paar Tipps hätte.

schindermichel
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Beitrag von schindermichel » 24. Jun 2009, 10:16

Du kannst die Frage KSK oder nicht auf die Frage "privat oder gesetzlich versichert" reduzieren.
Die Sorge das eine KSK Mitgliedschaft Nachteile für deine Kunden hätte brauchst du nicht zu haben – wenn du eine "künstlerische" Leistung lieferst muss die KSA auf jeden fall bezahlt werden, egal ob du selbst in der KSK bist oder nicht.

Ebenso solltest du wissen das du, sobald du in die Kategorie "Kunstschaffender" fällst, gesetzlich verpflichtet (!) bist dich bei der KSK zu versichern. Trotzdem muss man, laut Auskunft eines Anwaltes, der sich mit der KSK auszukennen scheint, keine Sanktionen befürchten. Die KSK ist aus finanziellen Gründen nicht daran interessiert Mitglieder hinzuzugewinnen (Siehe auch die Klagen der Leute die nicht als "Künstler anerkannt werden), angeblich besteht also keine Gefahr das einem die KSK plötzlich einmal auf die Pelle rückt... (leider eine nur wage Information...).

Die KSK selbst bietet viele Vorteile in dem sie die Hälfte deiner Renten- und Krankenversicherungsbeiträge finanziert. Die Höhe dieser Beiträge richtet sich nach deiner persönlichen Schätzung deines zu erwartenden Einkommens, wird aber gelegentlich auch im Nachhinein überprüft (Dann droht evtl. Nachzahlung!).
Wer sowohl seine Krankenversicherung wie auch die Altersvorsorge rein privat regeln will der will vermutlich eher nicht in die KSK. Man muss sicher individuell entschieden welchen Weg man gehen möchte...(Obwohl es nach dem Gesetz keine freie Entscheidung für Künstler gibt, wie gesagt, wir sind "pflichtversichert" – im Gegensatz zu allen anderen Freiberuflern oder Selbständigen...)

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Casmo
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Beitrag von Casmo » 24. Jun 2009, 10:31

Ahh vielen Dank für die schnelle Antwort. Da ich nicht privat versichert bin, hört sich das für mich sehr interessant an. Bisher hatte mich auch noch kein Verlag danach gefragt, ob ich denn bei der KSK gemeldet bin. Hatte eben nur von ein paar Lauten gehört, dass Kunden diese Frage stellen könnten und es sich dann als Nachteil herausstellt. Was sich ja nun aber als unbegründet herausstellt, da sie den KSA ja so oder so zahlen müssen.
Ich habe aber zur Zeit noch einen Teilzeitnebenjob (ist halt schwer von dem was der Bleistift hergibt leben zu können) und den müsste ich ja dann bei der KSK Anmeldung mitangeben. Werde diesen anfang August aber aufgeben. Hatte deshalb überlegt, ob es klüger wäre, sich erst dann anzumelden, weil die KSK ja eben auch prüft inwiefern die künsterlsiche Tätigkeit die Haupteinnahmequelle ist. Auf der anderen Seite würde eine Anmeldung im August auch eine längere Wartezeit bedeuten. Und aus dem Infoblatt der KSK ging nicht hervor wie ein solcher Teilzeitjob gewertet wird. Ist wahrscheinlich etwas zu speziell aber vielleicht kennst du ja einen ähnlich gelagerten Fall, oder vielleicht ist jemand anders ähnlich betroffen.

schindermichel
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Beitrag von schindermichel » 24. Jun 2009, 12:11

Wie es mit der Vereinbarkeit von Künstlerischem Schaffen und Nebenjobs aussieht kann ich leider gar nichts sagen.

Ich habe auch schon von Fällen gelesen in dem Illustratoren Ärger mit ihren kunden bekommen haben die plözlich mit einer Nachzahlungsforderung der KSA konfrontiert waren – der Künstler ist jedoch rein gar nicht für diese Abgabe verantwortlich und kann sie nicht beeinflussen.

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Casmo
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Beitrag von Casmo » 24. Jun 2009, 20:26

Hmm ich denke ich werd da morgen einfach mal anrufen und fragen, aber am besten unter nem anderen Namen ;)
Das ist schon bitter für den Kunden, wenn er zu so einer Nachzahlung verpflichtet werden. Und sicher ist es auch nicht grade die beste Voraussetzung für Folgeaufträge. Ich denke ich werde dan Antrag losschicken sobald ich all die verlagten Unterlagen zusammengesammelt habe.
Danke auf jeden Fall für die Antwort.

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